Ein kleiner Überblick: Was bringt 2025?

Zum Jahreswechsel werden meist wichtige Beträge neu festgesetzt oder Gesetze überarbeitet. Hier finden Sie die exakten Zahlen.

Das Jahr 2025
Anarkali Art auf Pixabay

BIZEPS präsentiert, wie in jedem Jahr, eine sorgfältig ausgewählte Sammlung relevanter Informationen für Menschen mit Behinderungen als Teil seines Serviceangebots.

Pflegegeld 2025

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 beträgt 1,046. Das heißt, das Pflegegeld wird um 4,6 % erhöht und beträgt 

  • in Stufe 1 statt 192,00 € mit 200,80 €,
  • in Stufe 2 statt 354,00 € mit 370,30 €,
  • in Stufe 3 statt 551,60 € mit 577,00 €,
  • in Stufe 4 statt 827,10 € mit 865,10 €,
  • in Stufe 5 statt 1.123,50 € mit 1.175,20 €,
  • in Stufe 6 statt 1.568,90 € mit 1.641,10 €,
  • in Stufe 7 statt 2.061,80 € mit 2.156,60 €.

Erhöhte Familienbeihilfe 2025

Ab Jänner 2025 beträgt der Erhöhungsbeitrag der erhöhten Familienbeihilfe statt 180,90 nun 189,20 Euro pro Monat. 

Ausgleichstaxe 2025

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2025 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 335 Euro,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 472 Euro und
  • mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 499 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze 2025

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2025 von 518,44 € auf 551,10 € pro Monat erhöht.

Wiener Mindestsicherung 2025

Die Wiener Mindestsicherung beträgt 1.209,01 Euro monatlich; der Behindertenzuschlag von 217,62 Euro im Monat. Besitzt der antragstellende Mensch eigenes Vermögen (Konto, Sparbücher, Bausparvertrag, …), so wird ihm der Betrag, der das Sechsfache des monatlichen 100 %-Mindestsicherungssatzes übersteigt, von der Mindestsicherung abgezogen. Die Grenze für verschontes Vermögen beträgt somit 7.254,06 Euro.

Persönliche Assistenz in Wien

Der Fonds Soziales Wien (FSW) hat mit 1. Jänner 2025 den Stundensatz für die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) von 22 Euro auf 24 Euro erhöht.

Was weiters für 2025 angekündigt wurde:

Verordnung Studienbeihilfe

Im November 2024 wurde die Verordnung zur „Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen“ (BGBl. II Nr. 308/2024) geändert. Sie tritt mit 1. März 2025 in Kraft.

Neue Sonderschullehrpläne

Die in die Jahre gekommenen Sonderschullehrpläne wurden reformiert und ab Herbst 2025 soll dann die Umsetzung der neuen Lehrpläne beginnen, was kritisiert wurde.

ORF 2 Europe in HD-Qualität

Der ORF sendet ab 7. Jänner 2025 seine Programme über Satellit nur noch in HD-Qualität. Dies betrifft auch den Sender ORF 2 EUROPE, auf dem die Dolmetschung in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) übertragen wird. Dadurch wird das Bild klarer und die ÖGS-Dolmetschung besser erkennbar.

Barrierefreiheitsgesetz 

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz setzt Österreich den sogenannten „European Accessibility Act“ um. Ab 28. Juni 2025 werden Unternehmen damit grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt zu bringen, sofern diese vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst sind. (Siehe auch WKO)

Barrierefreiheitsbeauftragte in Unternehmen

Am 4. Juli 2024 wurde eine Novelle des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes im Nationalrat beschlossen. Die meisten Punkte sind schon 2024 in Kraft getreten. Erst mit Jahresanfang 2025 gibt es allerdings auch folgende Verpflichtung: Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen müssen Barrierefreiheitsbeauftragte schaffen. (Siehe Sozialministerium)

Freier Dienstverträge in der Persönlichen Assistenz

Die ÖGKK informierte, dass mit 1. Jänner 2025 das Ende der Duldung Freier Dienstverträge für Persönliche Assistenz gekommen ist. „Wir dürfen Sie daher ersuchen, ihre Verwaltungspraxis bis spätestens mit 01.01.2025 umzustellen und zukünftig die entsprechend richtigen Meldungen zu erstellen.“

Informationsfreiheitsgesetz

Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen wird ab September 2025 erleichtert.

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