Ein Meilenstein wird 20: Am 1. Juli 1993 trat das Bundespflegegeldgesetz in Österreich in Kraft

Die Einführung des Pflegegeldes in Österreich unter Federführung der ÖAR und ihrer Mitglieder war ein Meilenstein in der österreichischen Sozialpolitik.

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Ein erster richtungsweisender Schritt hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung ist damit gesetzt worden.

Das Pflegegeld war in seiner Geschichte immer von Diskussionen um Kosteneinsparungen und die richtige Verwendung begleitet. Es war und ist noch immer schwierig klarzumachen, dass das Pflegegeld die Basis für selbstbestimmte pflegerische Dienstleistungen darstellt. Um es nochmals hervorzuheben, es ist ohnehin nur ein Zuschuss und keine Ausfinanzierung der benötigten Assistenz- und Pflegeleistung. Die Interessenvertretungen müssen immer noch laufend klarstellen, was das Pflegegeld für Menschen mit Behinderungen und ihre selbstbestimmte Lebensführung bedeutet.

Die Tatsache, dass das Pflegegeld seit seiner Einführung nur in einzelnen Stufen punktuell und nie jährlich erhöht wurde, hat dazu geführt, dass das Pflegegeld seit seiner Einführung im Jahr 1993 fast 30 Prozent seines Wertes inflationsbedingt und durch Kürzungen in den Pflegestufen 1 und 2 verloren hat.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV: „Nicht nur die starke Wertminderung des Pflegegeldes bedeutet eine Erschwernis für Menschen mit Behinderungen, auch die ebenfalls immer wieder aufflammende Diskussion um Sachleistungen statt Pflegegeld lässt um die Errungenschaft Pflegegeld fürchten. Das Eine darf nicht hinter das Andere fallen!“

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