„Ein normales Leben wird Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich abgesprochen“

"Uns ist ein Gesetz übergestülpt worden, wie ein Kübel kaltes Wasser", beschreibt Klaudia Karoliny von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung die Vorfälle rund ums Chancengleichheitsgesetz (CHG) in Oberösterreich.

Klaudia Karoliny
BIZEPS/Eva Kosinar

„Die Idee zu dem Gesetz ist geboren worden 2001. Bis zur Verwirklichung hat es dann gedauert bis 2008“, berichtete sie in Ihrem Referat „Stärken und Schwächen des OÖ Chancengleichheitsgesetzs“ beim BIZEPS-Kongress zur Persönlichen Assistenz am 22. April 2010 in Wien.

Wie es zu dem Gesetz kam?

Am Anfang ist es „recht zügig und für unser Gefühl recht gut vorwärtsgegangen“, blickte Karoliny auf die Verhandlungen zurück und führte zum alten Gesetz aus: „Da waren wirklich einige Sachen, die nicht mehr gepasst haben im Gesetz.“

Doch bald änderte sich die Zusammenarbeit. Schlussendlich ist von den Betroffene „niemand mehr eingebunden gewesen“, hielt sie fest. Das neue Gesetz wurde dann den Betroffenen mit 1. September 2008 „übergestülpt wie ein Kübel kaltes Wasser“ und gleichzeitig sind auch die oberösterreichische Beitrags- und Richtlinienverordnung und die oberösterreichische Hauptleistungsverordnung in Kraft getreten.

Sehr ausführlich legte sie anschließend im Detail die erschreckend menschenfeindlichen Bestimmungen des „so genannten Chancengleichheitsgesetz“ in Oberösterreich dar.

Ziel des Gesetzes

„Ziel des Landesgesetzes ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen insbesondere durch die Vermeidung des Entstehens von Beeinträchtigungen und von Behinderungen und durch die Verringerung von Beeinträchtigung nachhaltig zu fördern sowie ihnen ein normales Leben und eine umfassende Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, um die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erreichen“, zitierte die Vortragende aus dem OÖ-Chancengleichheitsgesetz.

Doch der Alltag sieht anders aus, wie sie mit ihren Erfahrungen als Beraterin und auch selbst als Auftraggeberin von Persönlicher Assistenz in OÖ aufzeigte. Es gibt einen Regressanspruch des Landes auf Leistungen nach dem CHG. Persönliche Assistenz ist in Oberösterreich eine Sachleistung, die per „Monopolstellung“ nur durch die PA GmbH (zu einem Stundensatz von 36,72 Euro) vom Land bis max. 250 Stunden pro Monat finanziert wird.

Wie ein Gesetz Menschen entwürdigt

Es gibt Einkommensgrenzen von 1.500 Euro „im häuslichen Bereich“ und wenn ein Betroffener im Familienverband lebt, sind es 1.000 Euro. Die Vermögensgrenzen betragen 12.000 Euro. Man könne aber versuchen „Milderungsgründe“ geltend zu machen, ergänzt Karoliny. Aber die Tatsache bleibt: Der einzelne Mensch wird entwürdigt.

Die Tragweite dieser Regress-Regelungen legte sie pointiert mit folgendem drastischen Beispiel dar: „Nach dem Ableben von Leistungsbeziehern werden in der Praxis – wenn es möglich ist – die ausstehenden Aufwände des Landes OÖ eingetrieben, sprich alles, was bisher noch nicht an Kostenbeiträgen gezahlt worden ist. Anspruchsberechtigte Erben fallen durch den Rost, auch wenn sie die meiste Assistenz geleistet haben. Begräbniskosten werden „großzügig“ abgezogen, was für uns soviel heißt, dass es KEINE wirkliche Vermögensgrenze gibt. Und wie gesagt, ich sag‘ halt immer und ich find das ist auch völlig in Ordnung, wir dürfen uns gerade so viel zu Lebzeiten behalten, was unser eigenes Begräbnis mit Grabstein kostet.“

Sie versucht trotzdem auch positive Aspekte des Gesetzes aufzuzählen und erwähnt als Beispiel die Einbindung der Interessenvertretungen. „Der Einsatz von Peers ist natürlich als Fortschritt zu sehen“, so Karoliny.

Arbeitskreis CHG

Seit Jänner 2009 gibt es den Arbeitskreis CHG, welcher von Selbstbestimmt-Leben-Initiative initiiert worden ist. „Wir haben dann im Herbst 2009 diesen Arbeitskreis erweitert und wir beschäftigen uns da vollumfänglich mit dem CHG und seinen Auswirkungen“, erläuterte sie.

Man arbeite an Verbesserungsvorschlägen für die versprochene Evaluierung des Gesetzes und der Verordnungen. Es wurden die Auswirkungen des CHG dokumentiert und Ende 2009 dem Land übergeben.

Wiedergeburt der OÖ-Behindertenbewegung
SprecherIn: Klaudia Karoliny
Audioquelle: BIZEPS

Ja, dass ich nicht nur schwarz male, es gibt auch Positives daraus.
Oberösterreich erlebt quasi eine Wiedergeburt der Behindertenbewegung. Es schließen sich Leute mit den verschiedensten Behinderungen zusammen und ziehen an einem Strang, es arbeiten sogar Dienstleister mit, also engagierte Dienstleister.

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