Ein Recht auf Muttersprache

Für wen gilt es, für wen nicht, wenn die Muttersprache eine Gebärdensprache ist?

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Österrreichischer Gehörlosenbund

„Das österreichische Bildungswesen diskriminiert gehörlose und schwerhörige Lernende vom Vorschulalter bis ins Erwachsenenalter”, empört sich Mag.a Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes anlässlich des Internationalen Tags der Muttersprachen (21.2.).

Kein Recht auf Muttersprache im tertiären Bildungsbereich

Es gibt eine einzige gehörlose Elementarpädagogin in Österreich, obwohl ein österreichweiter Bedarf an KindergärtnerInnen, die Gebärdensprache beherrschen, mehrfach festgestellt wurde. Auch in allen anderen Fächern finden wir kaum gehörlose Studierende an unseren Universitäten.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP 2012 – 2021) formuliert vage Absichten einer „stufenweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen für behinderte Studierende“ (S.69) und dass Fördermittelangebote für „jedermann zugänglich sind“.

Beides wäre dringend vonnöten, um Dolmetscher von der Unterrichtssprache Deutsch in die Muttersprache der Studierenden – der Österreichischen Gebärdensprache – zu beschäftigen.

Zuständigkeits-Ping-Pong

„Leere Worte. Bis heute hat sich die Lage Studierwilliger nicht verbessert“, muss Jarmer feststellen.

Der Bund gibt halbherzige Versprechen ab, die Leistung soll dann das jeweilige Bundesland erbringen. Der oder die Studierende muss das Einvernehmen über eine Unterstützung mit dem Schulerhalter selbst herstellen, wie es in einem aktuellen Schreiben aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung heißt.

Der NAP – ein Nepp?

„Es wird Zeit, dass den Worten Taten folgen“, fordert Helene Jarmer. „Unser Bildungssystem hinkt weit hinter internationalen Beispielen nach, wo gehörlose Menschen vom jungen bis ins hohe Alter ihr Recht auf Muttersprache zu Bildungszwecken geltend machen können.“

Dazu müsste das Bildungsministerium für den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030 messbare Ziele formulieren, vor allem aber in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen der Länder konkrete Maßnahmen im Sinne eines modernen inklusiven Systems setzen.

Die Bedarfe und Lösungsvorschläge sind bekannt und werden seit vielen Jahren von Österreichischen Gehörlosenbund im Ministerium eingebracht.

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