Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz

Ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

KOBV begrüßt die Beschlussfassung des Nationalrates über das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz und die Anerkennung der Gebärdensprache in der Bundesverfassung.

Für den KOBV war vordringlich, dass ein weiterer Schritt gesetzt wurde, um das Bewusstsein der Gesellschaft für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu schärfen, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung aus den Köpfen der Menschen hinauszudrängen, und das Thema Barrierefreiheit auf breiter Basis zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.

„Nach dem 1993 geschaffenen Pflegegeld, dem 1997 verankerten Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung ist diese Beschlussfassung ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Zielerreichung“, zeigt sich KOBV-Präsident Mag. Michael Svoboda zuversichtlich und erläutert die Tauglichkeit des schon längst überfälligen Behindertengleichstellungsgesetzes:

Das nunmehr vorhandene Gleichstellungspaket enthält klare Begriffsbestimmungen, bezieht sich auf alle Lebensbereiche, enthält ein Diskriminierungs- und Belästigungsverbot für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, die Gleichstellung in der Arbeitswelt, verlangt die Barrierefreiheit von Neubauten und Generalsanierungen ab Jänner 2006, ermöglicht Schadenersatz, die Einbindung von Behindertenorganisationen und schafft einen weisungsfreien Behindertenanwalt.

Verständnis und Akzeptanz kann nicht mit dem Holzhammer verordnet werden, somit kommt der Mediation eine besondere Bedeutung zu. Mit diesem für die Betroffenen kostenlosen Schlichtungsverfahren sollen – auch wenn kein Unterlassungsanspruch gesetzlich verankert ist – Diskriminierungen abgestellt und Barrieren beseitigt werden.

Eine barrierefreie Gesellschaft ist eine berechtigte Forderung, die Realität ist aber eine andere. Der beschlossene Etappenplan ist aus der Sicht des KOBV zeitlich überaus lang und wertgrenzenmäßig zu gering. Er wird aber der Wirtschaft und den Ländern zeigen, dass Barrierefreiheit – zeitgerecht und bedürfnisorientiert eingeplant – eine machbare und sogar wertsteigernde Investition ist. Dem einen großen Schritt der Wirtschaft werden viele kleine Schritte mit großer Wirkung folgen.

Präsident Svoboda abschließend: „Die Zeit ist reif, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in die Tat umzusetzen. Der KOBV mit seinen tausenden Funktionär/Innen ist bereit auch dieses Gesetz für Menschen mit Behinderung in ganz Österreich spürbar zu machen, die öffentliche Diskussion in Bewegung zu halten und die jetzt zugesicherte Weiterentwicklung zu gegebener Zeit einzufordern.“

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