Theresia Degener

Einbeziehung von Frauen in die UN-Konvention

Auf unerwartet große Resonanz stieß eine Veranstaltung zur Einbeziehung von Frauen in die UN-Konvention am Rande der derzeitigen UN-Verhandlungen in New York.

„Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie die Belange von Frauen am besten in der UN-Konvention verankert werden können“, fasste Sabine Häfner vom Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) die Ergebnisse der Veranstaltung zusammen. Über 60 TeilnehmerInnen von Regierungsdelegationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) folgten den Ausführungen von Sabine Häfner und Dr. Sigrid Arnade, die für den Deutschen Behindertenrat (DBR) nach New York gereist waren.

Die beiden deutschen Frauen setzten sich insbesondere mit den Argumenten der Gegner einer ausdrücklichen Nennung von Frauen in der Behindertenkonvention auseinander. Dabei betonten sie, dass internationales Recht die Staaten verpflichte, alles zu unternehmen, um behinderte Frauen vor Diskriminierung zu schützen. Dazu gehöre auch, ihre Belange in der Behindertenkonvention angemessen zu berücksichtigen. Unterstützt wurde diese Meinung auch von einigen RegierungsvertreterInnen.

„Besonders freut uns, dass sich die EU zunehmend aufgeschlossen zeigt und unser Anliegen nun auch von der Regierungsdelegation der USA unterstützt wird“, so Sabine Häfner.

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