Eine Auskunft beim Amt für …

Gestern war ich wieder einmal bei einem Amt zu Gast und konnte folgendes Gespräch mitanhören:

Franz: „Guten Tag! Mein Name ist Franz X. Ich bin gekommen, weil ich um einen Zuschuß für …“

Herr Z: „Ich habe Ihren Antrag schon gelesen. Wie ich die Lage sehe, wird in Ihrem Fall die Krankenkasse nur einen Teilbetrag bezahlen. Für Ihre Angelegenheit bin ich nicht zuständig, weil wir nur Zuschüsse gemäß Paragraph 73(2) leisten, wenn eine nachgewiesene Behinderung von mindestens 80% bescheinigt wurde. Waren Sie schon beim Landesinvalidenamt?“

Franz: „Ja, dort wurde ich informiert, daß …“

Herr Z: “ Eigentlich sind wir nicht für dieses Projekt zuständig. Ihr „Zuschuß“ ist ja eine Sonderfinanzierung nach dem Wiener Behindertengesetz 1982. Haben Sie schon Kontakt aufgenommen mit Wiener Behindertenreferat?“

Franz: „Nein, ich wußte nicht, daß …

Herr Z: „Na, ich hab’s ja geahnt. Nun steht uns also noch ein Antrag bei der MA 12 bevor. Sie müssen unbedingt dort ansuchen. Haben Sie schon die Adresse von der MA 12. Der zuständige Herr heißt Maier. Nehmen Sie unbedingt Ihre Unterlagen von der MA 6 mit.“

Franz: „Das verstehe ich nicht. Ich habe aber noch keine Bescheide der MA 6. Mir wurde außerdem gesagt, mein Zuschuß wird nicht von der MA 12 bezahlt, weil …“

Herr Z: „Stimmt! Aber nach dem Angestelltengesetz Paragraph 12(3) müssen Sie einen negativen Bescheid von der MA 12 haben. Mir fällt gerade ein, daß der Nationalfond in dieser Sache eine Begünstigung im Sinne Paragraph 23 für besonders förderungswürde Personenkreise eingerichtet hat. Dort könnten Sie auch ansuchen. Haben Sie eigentlich schon mit der Pensionsversicherungsanstalt Kontakt aufgenommen? …

Ich mußte dann leider dringend weg. Zurück blieb in mir der Eindruck, daß der arme Franz X. nach diesem Gespräch nicht viel informierter sein wird als vorher.

Aber das mach ja nichts. Durch die umfassende, sehr detaillierte Auskunft des Herrn Z. gibt es ja keine Lösung mehr, die nicht ein neues Problem beinhaltet.

Franz X. weiß jetzt wenigstens, wer für seine Angelegenheit zuständig ist, oder?

Die MA 6, die MA 12, das Wiener Behindertenreferat, vielleicht auch das Landesinvalidenamt, die Krankenkasse. Nicht zu vergessen: Pensionsversichicherungsanstalt, vielleicht auch noch der Nationalfond, Sozialamt, Finanzamt …

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