Eine Erwachsenenvertretung selbstbestimmt wählen

Nachfrage nach neuen Vertretungsmöglichkeiten steigt

Broschüre zum Erwachsenenschutzgesetz
Justizministerium

Das neue Erwachsenenschutzgesetz sieht vier Vertretungsarten vor, je nachdem, wie eingeschränkt die Entscheidungsfähigkeit des betroffenen Menschen ist. Die neu geschaffene „gewählte Erwachsenenvertretung“ ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung – und wird zunehmend nachgefragt.

„Zwischen Juli und Dezember 2018 wurden bei VertretungsNetz insgesamt 68 gewählte Erwachsenenvertretungen registriert. Seit Anfang des Jahres 2019 waren es nun schon über 100“, zeigt sich Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung, erfreut über die Zahlen.

„Das zeigt, dass auch die neuen Vertretungsmöglichkeiten von der Bevölkerung immer mehr angenommen werden“. Derzeit machen gewählte Erwachsenenvertretungen ca. ein Sechstel aller Errichtungen bzw. Registrierungen aus, die bei VertretungsNetz abgeschlossen werden.

Vor allem junge Erwachsene mit intellektueller Beeinträchtigung und ihre Angehörigen lassen sich zur gewählten Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz beraten. Dies oft als Schritt in die Selbstständigkeit, und durchaus auch mit dem Ziel, irgendwann gar keine Vertretung mehr zu benötigen. Beliebt sind Modelle, bei denen die Betroffene bzw. der Betroffene und die vertretende Person die vorab definierten Angelegenheiten gemeinsam entscheiden.

Selbstbestimmung trotz Beeinträchtigung

Manuel braucht Unterstützung im Kontakt mit Behörden. Er versäumt sonst wichtige Termine und auch beim Ausfüllen von Formularen tut er sich schwer, weil er sich nicht so lang konzentrieren kann. Oft versteht er die komplizierten Texte in Behördenschriftstücken nicht. Sein Bruder hilft ihm jetzt bei Anträgen und schaut auch, dass die Miete rechtzeitig überwiesen wird. Wichtige Angelegenheiten entscheidet Manuel mit seinem Bruder gemeinsam. So kann Manuel trotz seiner Beeinträchtigung weitgehend selbstständig in seiner eigenen Wohnung leben.

Eine gewählte Erwachsenenvertretung kann man bei einem Erwachsenenschutzverein wie VertretungsNetz, oder bei einem Notar bzw. Rechtsanwalt errichten und registrieren lassen. Sie wird in das „Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis“ eingetragen und gilt grundsätzlich unbefristet, kann aber jederzeit beendet werden. Die gewählte Person des Vertrauens muss dabei nicht unbedingt ein/e Verwandte/r sein:

Veronika kann aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schwer mit Geld umgehen und kauft manchmal im Internet Dinge ein, die sie sich gar nicht leisten kann. Es kam manchmal schon zu Streit mit der Familie, da Veronika von ihren Eltern Unterhaltszahlungen bekommt – Geld, das dann oft schnell weg ist. Um die Beziehung zu ihren Eltern nicht weiter zu strapazieren, hat sich Veronika ihre Nachbarin Helga als gewählte Erwachsenenvertreterin ausgesucht. Die beiden haben vereinbart, dass Helga bei Käufen von Veronika zustimmen muss, damit sie gültig sind.

Komplexe Beratung braucht Zeit

Auch ältere Menschen, etwa mit beginnender Demenz, interessieren sich zunehmend für eine gewählte Erwachsenenvertretung. Voraussetzung für eine Registrierung ist jedoch in jedem Fall, dass Betroffene trotz geminderter Entscheidungsfähigkeit noch in Grundzügen verstehen, was eine derartige Vollmacht bedeutet.

Im persönlichen Beratungsgespräch finden MitarbeiterInnen von VertretungsNetz gemeinsam mit allen Beteiligten die passende Vertretungsform und legen die konkreten Angelegenheiten fest, für welche die betroffene Person aktuell Unterstützung braucht.

„Wer das Gesetz ernst nimmt, muss sich ausreichend Zeit für die oft sehr komplexen Beratungsgespräche nehmen“, betont Gabriele Resl, eine der speziell ausgebildeten MitarbeiterInnen von VertretungsNetz in diesem Bereich. Gerade für die Errichtung und Registrierung von gewählten Erwachsenenvertretungen braucht es mitunter mehrere Termine, bis alles unter Dach und Fach ist.

Unter Umständen kommt es auch zu Wartezeiten. Dafür können Betroffene darauf vertrauen, dass sie bei VertretungsNetz umfassend und individuell beraten werden und eine maßgeschneiderte Erwachsenenvertretung bekommen – mit so viel Selbstbestimmung wie möglich.

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