Mehrheit der Bevölkerung lehnt Beihilfe zum Suizid ab. Ein Kommentar.
Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Entscheid das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2021 die gesetzliche Regelung neu vorzunehmen.
Die Beihilfe zum Suizid soll damit legalisiert werden. Aber wie sieht das die Bevölkerung? In der nun vorliegenden Focus-Studie (vgl. Focus Sterbehilfe 2021) lehnt eine überwiegende Mehrheit die Beihilfe zum Suizid ab. Nur 35 % sind für die Eröffnung der Möglichkeit der Beihilfe zum Suizid in Österreich. (Siehe auch Wiener Zeitung)
Die Details der Studienergebnisse sind durchaus spannend:
2/3 der Befragten fühlen sich ausreichend informiert. Ihr Wissen beziehen sie vor allem über Zeitungen und Fernsehen. Die bisherige Praxis der Schmerztherapie durch Palliativmedizin wird von 58 % befürwortet, während eine Aufhebung der Beihilfe zum Suizid als sehr kritisch gesehen wird. Besonders Jugendliche zeigen sich gegenüber einer gesetzlichen Lockerung als durchwegs kritisch. 3/4 der 2.000 befragten Personen über 15 Jahren erwarten einen Missbrauch. Das heißt nur 35 % befürworten die Beihilfe zum Suizid, 65 % lehnen diese Möglichkeit ab.
Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert
Das Justizministerium hat im Frühjahr Befürworter und Kritiker der Beihilfe zum Suizid in ein Dialogforum eingeladen. Das Ergebnis wird demnächst veröffentlicht. Zu hören ist allerdings bereits, dass die Positionen sehr weit auseinanderliegen und es kaum Konsens gibt.
Auch der Österreichische Behindertenrat diskutiert derzeit mit ExpertInnen das Thema Beihilfe zum Suizid und arbeitet an einer wichtigen Stellungnahme.
Durch die Möglichkeit des Suizids entsteht natürlich ein Druck auf Menschen mit Behinderungen. Überall zeigt sich, dass die als Ausnahme gedachte Beihilfe zum Suizid mit der Begründung des Rechts auf Selbstbestimmung dazu geführt hat, dass sich insbesondere behinderte Menschen dafür rechtfertigen müssen, dass sie weiterleben wollen, obwohl sie anderen „so sehr zur Last fallen“.
Anderen zur Last zu fallen, wird auch als Hauptgrund der meisten Beihilfen zum Suizid in anderen Ländern angeführt.
Jetzt ist die Politik gefordert
Jetzt ist die Politik gefordert, Rahmenbedingungen für die Verfassungsänderung zu finden. Mir erscheint wichtig, dass die Beihilfe zum Suizid keinesfalls durch ÄrztInnen durchgeführt werden darf. Das wäre eine fatale Vermischung der Rolle und Aufgabe des Arztes zur Lebenserhaltung und zur Achtung des hippokratischen Eides.
Auch darf keinesfalls die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid erlaubt werden, wie das in der Schweiz der Fall ist. Medienberichten zufolge haben die Schweizer Sterbehilfevereine einen Jahresumsatz von 10 Millionen Schweizer Franken. Der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas, der auch hinter der österreichischen Verfassungsklage steht, erwartet sich, auch Österreich als Geschäftsfeld zu erobern. Es ist tragisch genug, wenn jemand mit Suizidgedanken keine Hilfe zum Leben findet. Geradezu zynisch ist es aber, wenn andere an Suiziden Geld verdienen.
Vor einer Beihilfe zum Suizid braucht es eine umfassende Klärung durch ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen. Die Durchführung sollte aber ausschließlich durch eine Behörde erfolgen.
Sehr ausführlich stellt der VfGH dar, wie groß und vielfältig der Einfluss auf die Selbstbestimmung des Menschen ist. Er benennt nicht nur familiäre und soziale Einflüsse, er erwähnt auch die Hilfsbedürftigkeit, den eingeschränkten Bewegungsspielraum und sogar die ökonomischen Umstände.
Der Gesetzgeber habe daher Maßnahmen zur Verhinderung von „Missbrauch vorzusehen, damit die betroffenen Personen ihre Entscheidung zur Selbsttötung nicht unter dem Einfluss Dritter fassen.“ Und dann führt er weiter aus: „Es sind daher gesetzgeberische und sonstige staatliche Maßnahmen erforderlich, um den Unterschieden in den Lebensbedingungen der Betroffenen entgegen zu wirken und allen palliativmedizinische Versorgung zu ermöglichen“.
Daher muss, nicht zuletzt, Palliativmedizin und Hospizversorgung rasch ausgebaut werden, um den österreichischen Weg der Sterbebegleitung statt Sterbehilfe fortzusetzen. Denn der Wunsch zu sterben ist ein Hilferuf.
Die Beihilfe zum Suizid darf keinesfalls in einer Pflege- oder Hospizeinrichtung, sowie auch nicht auf einer palliativen Station durchgeführt werden. Das hätte fatale Folgen für die übrigen BewohnerInnen, bzw. PatientInnen der Einrichtung und ist daher abzulehnen.
Erwin
18.07.2021, 23:26
@ Matthias Thonhauser: Den gesunden Sterbewilligen gibt es nach herrschender Meinung nicht, weil Suizidalität ein Symptom sei. Somit ist krank, wer Suizidwünsche äußert.
Aber auch psychisch Kranke haben das Recht, über ihr Leben zu bestimmen. Sie müssen sich nicht behandeln lassen und dürfen sich töten. Jedoch existiert das Recht, sein Leben beenden zu dürfen, nur auf dem Papier. Jeder öffentliche Austausch wird verunmöglicht, legale Methoden sind entweder schmerzhaft, asozial, unzugänglich oder unwirksam oder alles zusammen.
Der offene Umgang damit führt früher oder später in die Psychiatrie, wo eigentlich nur Menschen arbeiten, die sonst nirgends untergekommen wären, weil es ihnen an Kompetenz fehlt und sie oft auch selbst schwer krank sind, in solchen Einrichtungen ist die Selbstbetroffenheit bei der Bewerbung von Vorteil. Nötigung zur Medikamenteneinnahme und Zwangsbehandlungen sind in der Psychiatrie der Normalfall.
Könnte sich jeder, der möchte, einen möglichst kurzen, schmerzfreien Tod leisten, gäbe es die Sterbehilfedebatte nicht global und in dieser Intensität.
Es ist auch unsinnig zu befürchten, dass die Sterbehilfe, eigentlich hauptsächlich das Recht auf Suizidassistenz, ausgeweitet werden könnte. Sie sollte nur ausnahmsweise eingeschränkt werden, etwa bei Geschäftsunfähigkeit.
Andrea Mielke
12.07.2021, 13:55
Wieder einmal extrem einseitig berichtet und dargestellt.
Robert
14.07.2021, 10:36
Dem stimme ich zu.
Allein die Forderung nach Durchführung durch eine Behörde erinnert stark an den Nationalsozialismus.
Jedem Menschen muss das Recht auf Selbstbestimmung zugestanden werden, diese Entscheidungen müssen von anderen nicht geteilt werden, daher ist eine Bevormundung – wie im gegenständlichen Artikel gefordert – abzulehnen, wichtig ist, dass die Person, die sich für ein selbstbestimmtes Ableben entschließt zurechnungsfähig ist.
Bizeps sollte sich aus der Umklammerung durch katholische Fundamentalisten lösen.
Matthias Thonhauser
16.07.2021, 10:56
Der Verfasser des Artikels macht auf eine wichtige Problematik aufmerksam, nämlich, dass sich der Druck auf Pflegebedürftige Personen „freiwillig“ aus dem Leben zu scheiden enorm erhöht. Zumindest scheinen das lt. dem Autor eine wesentliche Beobachtung in jenen Ländern zu sein, die Beihilfe zum Suizid erlauben. So einfach, wie „Silke“ schreibt, dass Geld zu verdienen das einzige sein dürfe, woran der Leistungserbringer Interesse haben dürfe, ist es leider nicht. Sofern ein Dienstleistungsunternehmen gewinnorientiert arbeitet, wird es auch seine Dienstleistung entsprechend bewerben. Meines Erachtens erhöht das die Gefahr, dass sich der Druck auf pflegebedürftige Personen zusätzlich erhöht. Die Fokusierung auf das Selbstbestimmungsrecht übersieht, dass Pflegebedürftige Personen sich in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis befinden, zur Gesellschaft allgemein und zu den unterstützenden Personen im Besonderen. Der Artikel macht berechtigter Weise darauf aufmerksam, dass das Gefühl, „den anderen zur Last zu fallen“ wahrscheinlich einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung sich selbst zu töten hat. „Silkes“ salopper Tipp, „Wer nicht sterben will, soll zum Therapeuten gehen.“, ist nett gemeint, geht aber an der Problematik auf die der Artikel hinweist vorbei. Jemand der/die Suizid begehen will, trifft die Entscheidung in einer Krisensituation oft aus dem Gefühl heraus, das es die einzige, noch mögliche autonome Entscheidung und – das klingt paradox – einziger Grund zu leben sei. Der Wunsch am Leben zu bleiben kann erst entstehen, wenn es der Person gelingt, die verengte Wahrnehmung der eigenen Autonomie und den Sinnhorizont zu weiten. Eine wesentliche Frage im Zusammenhang mit dem Thema ist nun, welche Bedingungen im persönlichen und im gesellschaftlichen Umfeld die Entwicklung einer suizidalen Krise fördern. Anders gefragt, unter der grundsätzlichen Annahme das Menschen leben wollen, welche Bedingungen (Unterstützung, soziales Klima …) im sozialen Umfeld sind förderlich, damit Menschen sich auch in belastenden Situationen als autonom erfahren und ihrer aktuellen Situation Sinn geben bzw. ihr Sinn abringen können. Auf die entscheidende Bedeutung sozialer Kontexte, in die wir als Menschen immer eingebunden sind und die autonome Entscheidung wesentlich mitbestimmen, weisen die Erläuterungen des VfGH hin.
Bei aller Notwendigkeit die Lösungsansätze des Autors des Artikels kritisch zu diskutieren, ist die von „Robert“ vorgenommene Etikettierung „katholischer Fundamentalist“ ein höchst unsachliches Totschlagargument, und damit einem am Problem und Lösungen interessierten Diskurs abträglich.
erwin riess
12.07.2021, 10:35
dank an franz-joseph für den guten und informativen text! und dank auch an „silke“ für ihren beitrag.
Silke
10.07.2021, 17:55
„Mir erscheint wichtig, dass die Beihilfe zum Suizid keinesfalls durch ÄrztInnen durchgeführt werden darf.“
Wer will schon von einem Arzt behandelt werden, der dem vorherigen Patienten Sterbehilfe geleistet hat?
Das muss in der Tat anders gelöst werden. Und zwar so, dass auch der Suizidwillige kompetent zu tödlichen Medikamenten beraten wird und Zugang zu diesen erhält, wenn er dies wünscht.
„Auch darf keinesfalls die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid erlaubt werden.“
Unterschied zwischen geschäftsmäßig und gewerblich beachten, bitte.
„Es ist tragisch genug, wenn jemand mit Suizidgedanken keine Hilfe zum Leben findet. Geradezu zynisch ist es aber, wenn andere an Suiziden Geld verdienen.“
Bestattungsinstitute, Krankenhäuser, die Pharmabranche, … Sie alle leben auch nicht von der Not anderer und arbeiten zum Nulltarif. Sarkasmus off.
Geld ist das Einzige, an dem der Leistungserbringer Interesse haben darf. Jedes andere Interesse wäre noch viel problematischer (Wunsch, jemanden erlösen zu wollen etc.)
Außerdem. Wenn jemand arbeitet, bekommt er dafür Geld und muss davon leben können. Punkt. Wer nicht sterben will, soll zum Therapeuten gehen. Dr. Google weist den Weg.
„Die Durchführung sollte aber ausschließlich durch eine Behörde erfolgen.“
Natürlich. Erst nach einem Bescheid von einem Beamten, der feststellt, wann ein Leben unzumutbar geworden ist. Schließlich weiß der das besser als der Betroffene, der ja ein Psycho ist und der sich daher beraten und behandeln lassen muss. Paternalismus in Reinform.
Ich schlage vor, dass allgemein nur noch nach einem positiven Bescheid gestorben werden darf.