Einkaufen wollen wir alle!

Kleines, antikes Käsegeschäft voller verschiedener Käsesorten.Es ist eine alltägliche Notwendigkeit, aber auch ein großes Vergnügen. Sie kennen das ja, Sie schlendern durch die Einkaufsstraßen Österreichs und plötzlich lächelt es Ihnen aus einem Schaufenster entgegen, das Produkt, das Sie unbedingt haben möchten. Also rein in das Geschäft – aber halt!

Haben Sie eine Behinderung, endet der Einkaufsspaß, wenn das Geschäftslokal nicht barrierefrei ist.

Aus diesem Grund sind Sie vermutlich auch auf dieser Seite gelandet. Jemand hat an ihrem Geschäft einen Aufkleber mit einem Hinweis auf unsere Seite hinterlassen.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Alle müssen das Geschäft ohne fremde Hilfe betreten können, das heißt Rampe für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen und für Menschen mit Kinderwägen. Weiters braucht es zum selbstständigen Einkaufen gut befahrbare Gänge, gut erreichbare Produkte, Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderungen, Induktionsanlagen und aufmerksames Personal usw.

Sie könnten sich jetzt fragen, warum wir all diese Forderungen stellen.

Wir erinnern Sie daran, dass schon seit 1. Jänner 2016 laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) alle Gebäude barrierefrei sein müssen. Ist Ihr Geschäftslokal noch nicht barrierefrei, dann ist es 5 nach 12. Denn Einkaufen ist nicht nur Notwendigkeit und Vergnügen, sondern auch unser Recht.

Weil Ihr Geschäft nicht barrierefrei ist, haben auch Sie etwas verloren.

Was Sie verloren haben?! Eine zahlende Kundin oder einen zahlenden Kunden.

Sehen Sie zu, dass wir beide gewinnen und machen Sie Ihr Geschäftslokal barrierefrei!

Brauchen Sie dabei Hilfe, dann besuchen Sie uns auf www.bizeps.or.at oder schreiben Sie uns ein E-Mail an office@bizeps.or.at.

Aufkleber „I hätt’ gern einkauft!“ von BIZEPS
BIZEPS

„I hätt’ gern einkauft“ Aufkleber

Schon seit 31. Dezember 2015 haben laut Gesetz alle Gebäude barrierefrei zu sein. Leider gibt es immer noch Geschäfte die nicht barrierefrei sind. Kennen Sie Geschäfte die noch nicht barrierefrei sind?

Dann ist es wichtig, dass man die Betreiberin oder den Betreiber darauf hinweist. Denn barrierefreies Einkaufen ist unser Recht.

Deshalb gibt es bei BIZEPS jetzt die „I hätt’ gern einkauft!“ Aufkleber.

Diese können Sie unter www.bizeps.or.at/broschueren bestellen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich