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Einschnitte in der Sozialverwaltung!

KOBV lehnt die Absicht von Staatssekretär Dr. Alfred Finz striktest ab!

„Der Auffassung von Staatssekretär Dr. Alfred Finz, dass zwischen den Landesgeschäftsstellen des Bundessozialamtes und den Bezirkshauptmannschaften eine echte Doppelstruktur besteht kann ich nichts abgewinnen“, stellt Mag. Michael Svoboda, Präsident des KOBV Österreich, fest. Seitens des KOBV wird diese Absicht striktest abgelehnt.

Der Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich und seine mehr als 70.000 Mitglieder werden seitens der Landesgeschäftstellen des Bundessozialamtes auf Grund der bestehenden Bundeskompetenztatbestände (Kriegsopferversorgung, Heeresversorgung, Impfschadensgesetz, Verbrechenopfergesetz, Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt) überwiegend und hervorragend betreut.

Mit dem Bundessozialämterreformgesetz, das mit 1.1.2003 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen von Kompetenzentflechtungen wurden Doppelgleisigkeiten zwischen den Bezirkshauptmannschaften und den Bundessozialämtern bereits bereinigt. Die Behauptung von Staatssekretär Dr. Alfred Finz entspricht somit nicht den Tatsachen.

Überdies sind die Landesgeschäftsstellen des Bundessozialamtes zum unverzichtbaren Bestandteil der Bemühungen der Bundesregierung zur Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt geworden. „Gerade in den letzten Monaten ist es gelungen die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen spürbar zu reduzieren, es ist daher keineswegs einzusehen, diese erfolgreichen Einrichtungen zum Wohle behinderter Menschen in der Arbeitswelt mutwillig zerschlagen werden sollen“, bekräftigt Mag. Svoboda.

Vielmehr fordert der KOBV, dass die erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung fortgesetzt werden und auf diese Weise eine nicht unerhebliche Entlastung des Bundeshaushaltes herbeigeführt wird.

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