Nach Einführung des "Jahrhundertgesetzes" (Bundespflegegeldgesetz) kann von Verbesserung (wie dieses Beispiel zeigt) keine Rede sein.
Zur Erinnerung: Für Stufe 3 benötigt man 120-180 Stunden Pflege- und Hilfsbedarf. (Im Beispiel konnten nur 65 Stunden abgedeckt werden!) Dafür bleibt aber kein Pflegegeld mehr, auch wenn die Servicenummer (53114-8800) der MA 47 spricht: „Wir informieren Sie gerne über die neuen Pflegesätze.“
Zum Vergleich:
EINST:
Pflegegeld bzw. HZ: Schilling 3100,–
65 Stunden Heimhilfe: Schilling – 1760,–
es verbleiben: Schilling 1340,–
JETZT:
Pflegegeld bzw. HZ: Schilling 5353,–
65 Stunden Heimhilfe: Schilling – 5915,–
es verbleiben: nichts
Wir ersuchen die Verantwortlichen um Stellungnahme und werden diese in einer der nächsten Ausgaben veröffentlichen.