Einstellung von Ermittlungen nach sexueller Gewalt an Frauen kein Einzelfall

Frau mit Behinderungen zieht vor den Landesverfassungsgerichtshof Berlin. Frauen- und Behindertenrechtsorganisationen begleiten sie dabei.

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Die 26jährige Berlinerin Sonja M. (der Name wurde geändert, weil die Beschwerdeführerin anonym bleiben will) reichte am 26. September 2022 – vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann – Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin ein.

Sie hat 2020 Anzeige erstattet und ausgesagt, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde.

Sie wehrt sich dagegen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingestellt hat, weil sie angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen.

Die Pressemitteilung des Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) hierzu wurde nun auch in Leichte Sprache veröffentlicht.

Link zu den Informationen in Leichter Sprache

Link zur Presseinformation in herkömmlicher Sprache

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2 Kommentare

  • Wie wäre es mal damit, Sozialberufe attraktiver zu machen und bei der Mitarbeiterauswahl strenger vorzugehen? Wer im Sozialbereich arbeiten will, besonders bei Menschen mit Behinderungen, soll sich vorher auch beweisen müssen. Momentan ist es ein Sammelbecken für die, die sich ausbeuten lassen müssen, und das sind nun einmal eher nicht gesunde, leistungsfähige, belastbare Menschen, die ihren Wert kennen. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn es zu Übergriffen kommt.

    An den strafrechtlichen Prinzipien sollte zu allerletzt gerüttelt< werden, gerade bei Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfen. Missbrauch mit dem Missbrauch gibt es leider wirklich, die TäterInnen benutzen dafür auch gern Kinder und Behinderte, um einer missliebigen Person zu schaden. Das Risiko, der Lüge überführt zu werden, ist bei Sexualdelikten vergleichsweise gering und auch im Falle eines Freispruchs wegen Beweismangels entsteht dem Opfer ein hoher, sozialer Schaden. Das einzige Beweismittel sind oft ein paar Tränchen.

  • Gerade in so einem Fall, wenn sich jemand nicht leicht tut sich auszudrücken, muss doppelt und dreifach versucht werden, den „Sachverhalt“ mittels Gutachter*innen, Peer-Berater*innen, Bezugspersonen der Frau, ggf. Arzt/Ärztin und Rechtskundler*innen lückenlos aufzuklären. Das Verfahren zugunsten eines eventuellen Täters einzustellen ist ein Wahnsinn und eines Rechtsstaates nicht würdig!