Einstimmig verurteilt die Bioethikkommission des Bundeskanzlers reproduktives Klonen

Die 2001 vom Bundeskanzler einberufene Bioethikkommission findet sich selten zu eindeutigen Stellungnahmen.

Forschung
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Doch nun haben sich die 19 Mitglieder am 12. Februar 2003 einstimmig gegen das reproduktive Klonen ausgesprochen – nicht nur wegen der Unsicherheit und der Risken der Methode, sondern aus prinzipiellen Bedenken.

Die Bioethikkommission hat einen Zwischenbericht zum reproduktiven Klonen verabschiedet und gleichzeitig vermerkt, dass eine ausführliche Stellungnahme zur Anwendung von Klonierungstechniken auf den Menschen, zum Embryonenschutz und zur Forschung an Embryonen, zur Präimplantationsdiagnostik sowie zu weiteren Fragen der Fortpflanzungsmedizin geplant ist.

In der Liste der Gründe finden sich „Verstoß gegen die Menschenwürde“, „Unterminierung familialer und intergenerativer Beziehungen“ und „Ökonomisierung des Menschen“. Das Postulat der „reproduktiven Autonomie“ sei kein gültiges Argument: Ein Kinderwunsch könne nicht jedes Mittel rechtfertigen. Ein Mensch habe das Recht auf „zweifache biologische Kindschaft“ und auf ein eigenes Genom, das sich von dem der Eltern unterscheidet. Auch wären zur Entwicklung des Verfahrens Versuche an Menschen notwendig, und diese seien unverantwortlich.

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