Sozialausschuss: Einstimmige Entschließung für Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderung

Einstimmig angenommen hat der Sozialausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, der eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig fordert. Zu diesem Thema stand auch eine Bürgerinitiative zur Debatte. Ein FPÖ-Antrag für einen Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten wurde vertagt.

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Von Gerald Loacker (NEOS) nach konkreten Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gefragt, führte der Arbeitsminister Martin Kocher unter anderem den verbesserten Schutz bei mobilem Arbeiten, bei psychischen Belastungen und im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie an.

Fiona Fiedler (NEOS) erkundigte sich nach Maßnahmen für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Kocher führte hier die Joboffensive an, wo sich ein Schwerpunkt an Menschen mit Behinderungen richte, und verwies für die weitere Zuständigkeit an das Gesundheitsministerium.

Zur Gleichstellung von Männern und Frauen, die Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) angesprochen hatte, betonte Kocher, in laufendem Austausch mit der Frauenministerin zu sein. Eine Neuauflage des Nationalen Aktionsplans für Gleichstellung am Arbeitsmarkt sei jedoch nicht geplant.

Menschen mit Behinderung: Ausschuss einstimmig für Änderungen bei der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Einstimmig beschlossen wurde ein Entschließungsantrag, der eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig fordert (1277/A(E)).

Arbeitsminister Martin Kocher wird ersucht, bis Jahresende ein Gesamtkonzept vorzulegen, wobei die Abgeordneten unter anderem darauf drängen, bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit die UN-Behindertenrechtskonvention sowie alle relevanten Parameter wie die Kompetenzen einer Person und mögliche Unterstützungen zu berücksichtigen.

Zudem soll die Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vor dem 25. Lebensjahr im Regelfall nicht möglich sein. Auch die Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungswerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt ist den Fraktionen ein Anliegen. Ebenfalls auf der Agenda stand eine Bürgerinitiative gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, die für eine Anpassung der Kriterien zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit eintrat (1/BI).

Heike Grebien (Grüne) und Kira Grünberg (ÖVP) betonten, dass die meisten Punkte der Bürgerinitiative im Entschließungsantrag aufgegriffen wurden. Wichtig sei, in die Prüfung der Arbeitsfähigkeit verstärkt Kompetenzen und das soziale Umfeld von Menschen mit Behinderung einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Peter Wurm (FPÖ) sprach sich für eine parteiübergreifende Lösung dieser komplexen Materie aus. Fiona Fiedler (NEOS) drückte ihre Zustimmung aus, wenngleich sie nicht alle Forderungen der Bürgerinitiative im Antrag umgesetzt sah. Sie bezeichnete die geplanten Änderungen ebenso wie Petra Wimmer (SPÖ) als „nationalen Kraftakt“.

Leonore Gewessler, die Gesundheitsminister Anschober vertrat, pflichtete dem bei. Man arbeite an einem stimmigen Gesamtkonzept, das zu einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt führen solle.

Vertagt wurde ein FPÖ-Antrag für einen verpflichtenden Mindestlohn und damit verbunden auch eine volle Sozialversicherungspflicht für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten (381/A(E)). Neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sollen die Betroffenen auch der Pensionsversicherung unterliegen.

Derzeit erhielten viele Betroffene lediglich ein Taschengeld, wird im Antrag kritisiert. Dies sei weder wertschätzend noch entspreche es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit.

Fiona Fiedler (NEOS) sprach sich gegen eine pauschale gesetzliche Lösung aus. Heike Grebien (Grüne) wies auf die Kompetenz der Bundesländer hin, weshalb man für entsprechende Bemühungen noch mehr Zeit brauche, und stellte daher einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde.

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Ein Kommentar

  • Das hieße aber auch, dass die Behinderten dem auf der Gewalt der permanenten Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren beruhenden AMS-Regime unterworfen werden. Wollt Ihr das wirklich?

    In Großbritannien wurde das unter den neoliberalen gemacht, da sind dann binnen zwangsweiser Erklärung als „fit to work“ sind ein paar Tausend Behinderte gestorben, sei es, weil diese aus Verzweiflung Selbsttötung begangen haben oder die Arbeitszwangsprogramme gesundheitlich nicht geschafft haben …

    Auch wenn es in Österreich nicht so arg werden wird, es wird Opfer geben!

    Dass Behindert besser gefördert werden, wäre auch so möglich und wäre wirksamer, wenn die betroffenen Menschen das auf FREIWILLIGER Basis machen dürfen. Wollen wir wirklich in der Sklaverei von Staat und Kapital verbleiben?