Eisenbahngesetz

Im Rahmen der Bundesstaatsreform wurde das Eisenbahngesetz novelliert.

Parlament
BIZEPS

BIZEPS schrieb an die Klubobleute und Behindertensprecherinnen aller Parlamentsparteien und bat das Eisenbahngesetz insoweit zu ändern, daß auf die Bedürfnisse behinderter Menschen eingegangen wird.

Eine ähnliche Bestimmung gibt es auch schon in der Straßenbahnverordnung.

Verkehrssprecher Kurt Eder (SPÖ) bemängelte, daß behinderte Menschen in der Novelle nicht vorkommen: „Aus diesem Grund bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der dazu auffordert, beim baulichen Zugang der Bahn auf Behinderte … Rücksicht zu nehmen“.

Auch die Verkehrssprecherin der GRÜNEN, Dr. Eva Lichtenberger, wies – leider erfolglos – im Rahmen der Debatte der Bundesstaatsreform darauf hin. „Wir sind aber leider an der schwarz-blauen Mehrheit gescheitert. Trotzdem wird der Abbau von Barrieren im öffentlichen Verkehr für uns ein Arbeitsschwerpunkt bleiben.“, berichtete die Abgeordnete.

Eine weitere Novelle des Eisenbahngesetzes könnte – aus anderen Gründen – im Frühjahr 2002 erforderlich werden und für behinderte Menschen eine nochmalige Chance bieten.

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