Eltern mit behinderten Kindern den Rücken stärken

Lebenshilfe begrüßt steuerliche Verbesserungen für die Kinderbetreuung bei Behinderung

Logo Lebenshilfe Österreich
Lebenshilfe Österreich

Familien, die ein behindertes Kind aufziehen, können vielleicht schon bald mit einer steuerlichen Entlastung rechnen. Die Lebenshilfe Österreich begrüßt den Gesetzesantrag, mit dem die Betreuung eines behinderten Kindes bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von der Steuer absetzbar wird.

„Ein längst überfälliger und wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung, den wir sehr begrüßen“, so Mag. Albert Brandstätter, Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe Österreich.

Eltern klagen über einen Mangel an Betreuungsplätzen sowie Fachkräften, die in der Begleitung von Kindern mit Lernschwierigkeiten geschult sind. Oft ist die einzige Alternative eine private Betreuung, die das Familienbudget erheblich belastet. Dabei tragen gerade die Eltern von behinderten Kindern eine große gesellschaftliche Verantwortung. Brandstätter: „Sie sind es, die zu ihren Kindern stehen, gerade weil es kein perfektes Leben auf dieser Welt gibt. Ihnen den Rücken zu stärken, ist unsere gesellschaftliche Verpflichtung.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich