Standard: Der Moraltheologe Günter Virt ist Mitglied der European Group on Ethics (EGE) und der Bioethik-Kommission des österreichischen Bundeskanzlers. Im Standard-Interview erklärt er, warum er strikt gegen die Freigabe der Embryonen-Forschung ist.
Standard: Der Vorsitzende der Bioethik-Kommission, Johannes Huber, spricht sich für die Freigabe von „überzähligen“ Embryonen für die Forschung aus. Und er fordert die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist der Embryonen von ein auf mindestens fünf Jahre. Könnten Sie sich das auch vorstellen?
Virt: Die Kryokonservierung von Embryonen (Aufbewahrung im tiefgefrorenen Zustand) war ursprünglich gar nicht vorgesehen. Nach der Intention des österreichischen Gesetzgebers sollen keine überzähligen Embryonen entstehen. Im letzten Augenblick kam aber die Frage, was denn wäre, wenn innerhalb der Stunden zwischen Befruchtung und Embryonen-Transfer die Frau erkrankt oder einen Unfall hat? Sollen die Embryonen dann vernichtet werden? Es ging also darum, in solchen Extrem- und Ausnahmefällen zu gewährleisten, dass der Embryo nicht vernichtet, sondern gerettet wird. Die Intention des Gesetzgebers ging eindeutig in Richtung Embryonen-Schutz.
Standard: Der Gesetzgeber hat aber auch gesagt, dass nach einem Jahr der Embryo auf jeden Fall vernichtet werden muss.
Virt: Man ging aus guten Gründen davon aus, dass die Situation, die man im Auge hatte, nicht länger dauert als ein Jahr.
Standard: Hier entsteht der erste innere Widerspruch: Man sagt, diese Regelung dient dem Emryonen-Schutz und ordnet mit derselben Regelung die Vernichtung des Embryos nach einem Jahr an.
Virt: Ja, natürlich ist das ein Widerspruch. Aber es dürfte an sich, wenn man dieses Gesetz genau auslegt und sich daran hält, in Österreich keine überzähligen Embryonen geben. Jetzt hört man, es gibt sie doch, aus verschiedenen Gründen, die sicher auch mit der Technik zusammen hängen. Ich bin da kein Fachmann.
Standard: Das heißt, die überzähligen Embryos, deren Freigabe Professor Huber fordert, sind illegal hergestellt worden?
Virt: Intention des Gesetzgebers ist es jedenfalls, nur so viele Embryonen herzustellen, wie innerhalb dieses einen Zyklus implantiert werden. Das Problem wird sich aber nicht mehr stellen, weil es seit kurzem möglich ist, Ei-und Samenzellen getrennt von einander zu kryokonservieren. Für eine Übergangszeit kann ich mir für Fälle, in denen es um langwierige Krebsbehandlungen geht, eine Fristverlängerung aber durchaus vorstellen.
Standard: So lange es aber nun überzählige Embryonen gibt, kann man wenig gegen Hubers Logik einwenden, wonach die bloße Vernichtung dieser Embryos ethischer sei als ihre Nutzung zu Forschungszwecken.
Virt: Dahinter steckt die Logik, wer A sagt, muss auch B sagen. Wer also A sagt zur Fortpflanzungsmedizin und zur Kryokonservierung von Embryonen, der muss jetzt auch B sagen. Die Frage ist: War A richtig? Diese Frage muss doch auch erlaubt sein. Es gibt moderne Fragetabus, aber ich denke, als Ethiker muss man den Mut haben, diese in der modernen Wissenschaftswelt tabuisierten Fragen auch zu stellen. War es überhaupt richtig, dass diese Kryokonservierung, die man nur für den Extremfall intendiert hatte, dann faktisch dazu geführt hat, dass es vom Gesetz nicht vorgesehene Embryonen gab.
Standard: Wir haben allerdings schon ziemlich oft A gesagt, und jetzt wollen wir immer öfter nicht B sagen, weil uns ein bisschen unheimlich geworden ist.
Virt: Es gibt hier zweifellos Wertungswidersprüche. Zugleich muss einem eines klar sein: Der Hersteller des ersten Retortenbabys, R. G. Edwards, hat uns bei einem EU-projekt klipp und klar erklärt, dass es ihm von Anfang an nicht darum gegangen ist, Paaren eigene Kinder zu ermöglichen, sondern die Embryonen-Forschung zu ermöglichen und das genetische Design künftiger Kinder zu bestimmen. Die Äußerungen solcher Wissenschafter sprechen Bände, sie werden aber nur selten veröffentlicht.
Standard: Ein weiterer Punkt, an dem wir den Rubikon überschritten haben, ist wohl die Abtreibung: Ein Staat, der die Tötung von drei Monate alten Embryonen straffrei stellt, kann schwer die unbedingten Schutzinteressen eines Zweiunddreißigzellers verteidigen.
Virt: Das ist völlig richtig. Nur macht es einen grundsätzlichen Unterschied, ob ich, wie bei der Fristenregelung, in einer tragischen Konfliktsituation die Frage stelle, ob das Strafrecht ein geeignetes Mittel ist, oder ob ich gezielt Embryonen herstelle, um sie gezielt zu vernichten.
Standard: Man könnte ja wie bei der Abtreibung sagen, das Töten von Embryonen bleibt gesetzwidrig, bei Aussicht auf Heilung schwerer Leiden aber straffrei.
Virt: Natürlich ist in einer ethischen Abwägung der mögliche Nutzen mit einzubeziehen. Aber erstens gehen die Spitzenwissenschafter davon aus, dass man vielleicht erst in Jahrzehnten über einen therapeutisch-praktischen Einsatz reden kann. Und zweitens gibt es ethisch vertretbare Alternativen: die Forschung an adulten Stammzellen.