Empfehlungen der UNO an Österreich: UN-Behindertenrechtskonvention rasch umsetzen, auch in OÖ!

In vielen Punkten dieser Konvention sei Österreich säumig, erfolgte die Umsetzung unzureichend oder zu schleppend.

Gunther Trübswasser
Gunther Trübswasser

Nach der erstmaligen Staatenprüfung Österreichs am 2. und 3. September 2013 in Genf, bei der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechten der Menschen mit Behinderungen eingehend untersucht wurde, liegen nunmehr die wenig erfreulichen Ergebnisse vor.

Was viele Betroffene und Menschenrechtsorganisationen immer wieder kritisiert haben, wurde heute durch das Prüfergebnis bestätigt. Auch der Vorsitzende von SOS-Menschenrechte, Gunther Trübswasser, der Mitglied des Unabhängigen Monitoringausschusses des Bundes zur Umsetzung des Konvention ist, hat immer wieder auf eklatante Bespiele hingewiesen, wo die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf Bundes-, aber auch auf Landesebene nicht ausreichend verwirklicht wurden oder bei Gesetzesnovellen sogar unberücksichtigt blieben: „In Oberösterreich ist noch kein ausreichendes Bewusstsein vorhanden, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch in den Bundesländern umzusetzen ist.“

Explizit nimmt die UN-Menschenrechtskomitee in ihren Handlungsempfehlungen Bezug auf die jüngste Baurechtsreform in Oberösterreich, nach der öffentliche Gaststätten erst ab einer Größe von mehr als 25 Plätzen barrierefrei gestaltet sein müssen. So heißt es in den Empfehlungen: „Das Komitee empfiehlt, dass der Vertragsstaat einen übergreifenden inklusiven Ansatz der Barrierefreiheit in Übereinstimmung mit der Konvention entwickelt. Die Baunormen sollten sich nicht auf Gebäude mit einer Mindestgröße oder Mindestkapazität beschränken, sondern gemäß der Konvention für alle öffentlichen Einrichtungen gelten.“

Weiter kritisiert das Komitee die schleppende Umsetzung von Inklusion im Bildungsbereich und dass immer noch jedes 2. Kind mit einer Behinderung in eine Sonderschule geschickt wird, bei steigender Tendenz, dass Länder wie Oberösterreich noch immer keinen Unabhängigen Monitoringausschuss eingerichtet haben oder dass es keinen Aktionsplan auf Landesebene gibt, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleistet.

Trübswasser appelliert mit Nachdruck an alle Organe des Landes und auch der Gemeinden, die UN- Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und endlich für deren raschen Umsetzung zu sorgen. „Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, sind keine Goodwill-Aktionen, sondern ein Anspruch auf fundamentale Menschenrechte. Deutlicher konnte der Bericht des UN-Menschenrechtskomitees nicht ausfallen“, so Trübswasser.

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