Empfehlungen für Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention

Schneller als erwartet hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen am 12. September 2023 seine Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht.

Palais des Nations in Genf
UN Photo / Jean-Marc Ferré / Flickr

Das in englischer Sprache erschienene Dokument, das es in sich hat, umfasst 16 Seiten und trägt im Original vom 8. September 2023 den Titel „Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany“.

Wie schon beim konstruktiven Dialog am 29. und 30. August 2023 in Genf abzusehen war, zeigt sich der Menschenrechtsausschuss über viele Entwicklungen in Deutschland besorgt und macht eine Reihe von Vorschlägen, die essentiell für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind. Eingangs werden aber auch einige positive Entwicklungen in Deutschland gewürdigt.

Themen wie die in Deutschland dringend nötige Deinstitutionalisierung verbunden mit Strategien zur Überwindung von Sonderwelten zugunsten inklusiver Lern-, Wohn-, Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten ziehen sich nach erster Betrachtung wie ein roter Faden durch die Empfehlungen des UN-Ausschusses.

Die fehlenden Regelungen zur Barrierefreiheit im privaten Bereich und die Kritik am aussondernden Schulsystem sind ebenfalls zentrale Bestandteile der Empfehlungen. Für die Beschäftigung behinderter Menschen fordert der Ausschuss Strategien, um statt einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Über alle seine Vorschläge stellt der Ausschuss eine adäquate Partizipation behinderter Menschen und ihrer Organisationen inklusive entsprechender Ressourcen für diese.

Link zur Seite der Vereinten Nationen, wo das Dokument als Worddokument heruntergeladen werden kann

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