Behindertenanwältin Christine Steger überreicht Empfehlungen für verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Verhandlungsteams
Einleitend hat die Behindertenanwältin auf bestehende Dokumente zur Umsetzung der völkerrechtlich verpflichtenden Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hingewiesen.
Die Verhandler:innen sollen jedenfalls die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen aus 2023 sowie die Vorgaben und Ziele des Nationalen Aktionsplans 2022-2030 berücksichtigen.
Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin: „Österreich hat sich 2008 zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Trotzdem gibt es 16 Jahre danach noch Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Die Themen Inklusive Bildung und De-Instutionalisierung müssen nun unbedingt angegangen werden.“
Themenblöcke
Drei weitere Themenbereiche und konkrete Empfehlungen hat die Behindertenanwältin den Verhandlungsteams aufgrund der Erfahrungen aus ihrer Beratungstätigkeit zusätzlich mitgegeben. Zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich soll die zukünftige Bundesregierung in den Bereichen „Barrierefreiheit“, „Bürokratieabbau bei Bedarfsfeststellungen“ und „soziale Gerechtigkeit bei Vergaben“ jedenfalls tätig werden.
- Der Themenblock „Barrierefreiheit“ umfasst vier Bereiche: Barrierefreiheit als Prüfkriterium und Novellierung in der Gewerbeordnung, einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch im Antidiskriminierungsrecht, verpflichtende Inhalte zur Barrierefreiheit in Lehr- und Ausbildungsplänen wie Architektur oder Medizin sowie die Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst für begünstigt behinderte Personen.
- Der Themenblock Bürokratieabbau fokussiert im Bereich Begutachtungen auf die Forderung nach einer multidisziplinären Einschätzung der Bedarfe nach einem menschenrechtlichen Modell von Behinderung, um Menschen mit Behinderungen.
- Der dritte Themenblock betrifft den zukunftsträchtigen Bereich des Vergaberechts. Sozialpolitische Belange sind bis dato Kann-Bestimmungen im Vergabeverfahren:
„Die Republik Österreich vergibt jedes Jahr Aufträge, wo bis dato Inklusionsparameter kaum eine Rolle spielen. Hier verschenkt der Staat die Möglichkeit, einen enorm wirkmächtigen Hebel einzusetzen, der das Ziel der Inklusion weiter voranbringt. Nachhaltigkeit bezieht sich eben auch auf soziale Parameter und nicht nur auf ökologische.“ so Behindertenanwältin Steger und ergänzt weiter: „Ich erwarte, dass die Verhandlungsteams die Belange von Menschen mit Behinderungen umfassend in die Verhandlungen einfließen lassen und Österreich so zu einem inklusiveren Staat machen.“