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ENAR antwortet auf Kommissionsbericht zur Umsetzung der Antirassismus-Richtlinie

Das Europäische Netzwerk gegen Rassismus hätte sich in manchen Bereichen klarere Aussagen erwartet. Diese Anregungen decken sich mit den Positionen des Klagsverbands.

ENAR hat in seiner Stellungnahme zum Bericht von EU-Sozialkommissar Spidla zur Umsetzung der Antirassismus-Richtlinie die grundsätzliche Ausrichtung begrüßt. Der Bericht ist durchaus auf notwendige Verbesserungen ausgerichtet. Diese macht die EU-Kommission vor allem beim Zugang zum Recht sowie bei der Notwendigkeit von Datensammlung in den Mitgliedstaaten und bei positiven Maßnahmen aus.

ENAR weist aber zu Recht darauf hin, dass der Bericht spezifischere Aussagen über nationale Mängel enthalten sollte, die teils in einzelnen Staaten, teils in mehreren bestehen.

Rechtsdurchsetzung

Es ist auffällig, dass nur wenige Opfer von Diskriminierung tatsächlich den Rechtsweg beschreiten. Der Zugang zum Recht muss daher noch verbessert werden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten die Regeln zur Beweislasterleichterung unterschiedlich und in mehreren Fällen nur mangelhaft umgesetzt.

Staatliche Stellen (Equality Bodies)

ENAR weist weiters darauf hin, dass mehrere Mitgliedstaaten die in der Richtlinie vorgesehenen staatlichen Stellen nicht mit der geforderten Unabhängigkeit ausgestattet haben. Diese Stellen sind auch sonst oft sehr schwach – so fehlen oft die nötigen Kompetenzen und eine ausreichende Austattung mit personellen und finanziellen Ressourcen.

Ungenügender Dialog mit der Zivilgesellschaft

Obwohl die Zusammenarbeit der Staaten mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) vorgeschrieben ist, scheint diese nicht sehr intensiv zu sein. Auch die Rechte von NGO zur gerichtlichen Unterstützung von Diskrieinierungsopfern sind in vielen Fällen dürftig. Dieser Umstand ist besonders bedauerlich, da es eine sehr aktive Zivilgesellschaft gibt, die ohne die nötigen Rahmenbedingungen nur beschränkt zur Umsetzung der Richtlinie beitragen kann.

Mangelhafter Anwendungsbereich

Schließlich kritisiert ENAR die überschießende „Staatsbürgerschaft“-Ausnahme in der Richtlinie und generell die sogenannte „Hierarchisierung“ der beiden Antidiskriminierungs-Richtlinien. Während die Antirassismus-Richtlinie ein Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen aufstellt, umfasst die Beschäftigungs-Rahmen-Richtlinie nur die Arbeitswelt.

Verbesserungsvorschläge zum österreichischen Gleichbehandlungsgesetz hat der Klagsverband erst kürzlich, Anfang Jänner 2007, vorgestellt.

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