Die diesbezügliche Information hat BIZEPS leider erst 4. Dezember 2024 von einer Steuerberatungskanzlei erhalten. Inzwischen haben sich schon andere Kund:innen und eine weitere Steuerberatungskanzlei gemeldet.
In der E-Mail wird die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zitiert. Wir geben die Zitate auszugsweise wieder:
„Ein freies Dienstverhältnis liegt vor, wenn Dienstleistungen in wirtschaftlicher, nicht aber in persönlicher Abhängigkeit erbracht werden. Persönliche Abhängigkeit liegt im Wesentlichen bei Bindungen an Arbeitsort und Arbeitszeit, Kontroll- und Weisungsbefugnis des/der Dienstgeber/in sowie persönlicher Arbeitspflicht vor. Da bei persönlicher Assistenz anzunehmen ist, dass die Tätigkeit zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort persönlich erbracht werden muss, ist persönliche Assistenz in der Praxis in Form eines freien Dienstverhältnisses nicht vorstellbar.“
„Wird die Tätigkeit hingegen in persönlicher Abhängigkeit erbracht, ist ein echtes Dienstverhältnis zu melden.“
Diese Fakten sind bekannt, doch die ÖGK ergänzt: „In der Vergangenheit wurde die Anmeldung von freien Dienstverhältnissen im Privathaushalt aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums teilweise akzeptiert, da dieser Erlass jedoch nicht mehr gültig ist, kann diese Verwaltungspraxis nicht mehr aufrechterhalten werden.“
Die ÖGK wendet sich daher mit folgender Aufforderung an die Steuerberatungskanzlei:
Wir dürfen Sie daher ersuchen, ihre Verwaltungspraxis bis spätestens mit 01.01.2025 umzustellen und zukünftig die entsprechend richtigen Meldungen zu erstellen.
Der rechtliche Hintergrund
Die Steuerberatungskanzlei erklärt den Sachverhalt in ihrem E-Mail: „Für die Prüfung der Fördervoraussetzungen, sind ausschließlich die auszahlenden Stellen [Anm. d. R.: der FSW als Fördergeber] zuständig. Für die Beurteilung, ob ein echtes- oder freies Dienstverhältnis vorliegt, ist jedoch die ÖGK verantwortlich.“
Die ÖGK stellt unmissverständlich in dem vorliegenden Schriftverkehr klar: “Für Fragen der An-/Abmeldung der persönlichen Assistenten zur Sozialversicherung ist jedoch die ÖGK zuständig.“
Das heißt: Nur die ÖGK entscheidet, ob sie Freie Dienstnehmer:innen in der Persönlichen Assistenz akzeptiert. Erstmals seit 1997 hält die ÖGK eindeutig (und in mehreren Schreiben unmissverständlich) fest: Ab 01.01.2025 wird das „Wegschauen“ der ÖGK beendet.
Die Steuerberatungskanzlei verweist auf die einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die auch seit Jahren in unserer Online-Broschüre verlinkt ist.
Wir müssen daher erneut darauf hinweisen
Wir raten dringend davon ab, Freie Dienstverhältnisse abzuschließen und empfehlen – wenn irgendwie möglich – bestehende Freie Dienstverhältnisse in echte Dienstverhältnisse (Anstellungen) umzuwandeln.
Bei der Umsetzung der rechtlichen Schritte und Vorgaben im Arbeitgeber:innenmodell unterstützen vor allem die Steuerberatungskanzleien.
Lilly,
17.01.2025, 23:53
So sehr sich viele vor schwarz-blau aufgrund des Budgetdefitizs zu recht fürchten ( von den Behinderten kann man leicht was holen) , muss ich an dieser Stelle fragen: Hat diesen Erlaß nicht das grüne Sozialministerium verbrochen ?
Martin Ladstätter
18.01.2025, 10:01
Der Erlass stammt aus dem Jahr 1997 und hat daher nichts mit dem aktuellen Sozialminister zu tun. Seit Jahren halten Gerichte fest, dass das Arbeitsrecht sich im Laufe der letzten 25 Jahre verändert hat und daher dieser alte Erlass nicht mehr gültig ist.
Val,
10.12.2024, 20:53
Hi Martin, welchen Erlass des Sozialministeriums zitiert du und warum gilt der nicht mehr, bzw warum Sozialministerium für Pa? Danke im Voraus für die Infos.
Martin Ladstätter
11.12.2024, 10:33
Hallo Valerie! Die ÖGK bezog sich in ihren Schreiben auf den Erlass des BMSG vom 19.12.1997 zum Thema Persönliche Assistenz und Freier Dienstvertrag.
Ribisel,
10.12.2024, 20:16
Verstehen hoffentlich spätestens jetzt alle, wie wichtig es ist auf die Strasse zu gehen und für mehr Geld oder die Harmonisierung der PA für ganz Österreich zu kämpfen?!!!
Alle, die nicht mit ihren Stunden hinkommen
und
alle die noch gar keine bekommen !!!
Hand in Hand mit all ihren PAs und Anbietern für PA (die schon anstellen)
Gerhard Lichtenauer,
10.12.2024, 15:58
Wenn das sehr viel umfassendere, politisch gewollte „Wegschauen“ der ÖGK vor der Scheinselbständigkeit nun auch bei der sogenannten 24 Std Pflege/Betreuung beendet wird, dann implodiert das System.
Entsetzola,
09.12.2024, 11:28
Ich bin fassungslos. Habe 4 Assisteninnen um meinen Unterstützungsbedarf abzudecken. Soll/muss ich jetzt alle anstellen? Oder ist es das Ende unseres selbstbestimmten Lebens, das wir uns in vielen Jahren blutig erkämpft haben!!!
Konstanze,
08.12.2024, 18:59
Und was ist mit den Anbietern?
Ingrid Powolny,
07.12.2024, 20:15
Danke für die Info,.
Betrifft mich
Klaudia Karoliny,
07.12.2024, 19:26
Ich nehme an, diese Vorhaben gelten auch für OÖ bzw. für ganz Österreich.
Blindwurm,
07.12.2024, 02:32
Zu den vielen Dingen die ich im Assistenzdschungel nicht verstanden habe zählt ohnehin, warum aus Oberösterreich so ein Aufschrei kam als das Ende der freien Dienstnehmer gefordert wurde während diese Form der Beschäftigung in Kärnten bereits seit 2018 der Vergangenheit angehört.
Wünsche allen Assistenzkräften in Österreich, das dies nun endlich überall umgesetzt wird!