Endlich Ende der „Zwangssterilisation“?

Am kommenden Freitag sollte die Debatte um die "Zwangssterilisation" behinderter Menschen endlich zu einem Abschluß kommen: die Begutachtungsfrist für einen Gesetzesvorschlag läuft ab.

Lebenshilfe Wien
Lebenshilfe Wien

Die Lebenshilfe konnte sich mit ihrer Forderung nach einem „De-facto-Nein“ durchsetzen: Sterilisationen bei Menschen mit geistiger Behinderung dürfen in Zukunft nur mehr dann vorgenommen werden, wenn eine Frau durch eine Schwangerschaft in Lebensgefahr kommt. Die Wahrscheinlichkeit: 1:15.000.

„Geistige Behinderung gibt es in unzähligen Varianten“, so Heinz Fischer, Präsident der Lebenshilfe Österreich. „Immer mehr Menschen mit geistiger Behinderung sind sexuell aufgeklärt. Sie sind daher auch in der Lage, selbst über die Verhütungsmethoden ihrer Wahl zu entscheiden.“

Eine Sterilisation ohne die Einwilligung der betroffenen Person konnte bei Menschen mit geistiger Behinderung bislang durchgeführt werden, weil sie nach der Auslegung bestehender Gesetze nicht „den guten Sitten“ widersprach.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf, das Kindschaftsrecht zu ändern und die Frage der Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung darin endlich auf eine klare rechtliche Basis zu stellen, schlage das Justizministerium den richtigen Weg ein, so Präsident Fischer.

Personen, die die Bedeutung und Folgen einer Sterilisation nicht verstehen, können nur noch in seltensten Ausnahmefällen sterilisiert werden. Laut Schätzungen von Fachärzten ist eine Schwangerschaft für jede 15.000ste bis 20.000ste Frau lebensbedrohend. Nur in so einem Fall darf eine Frau mit geistiger Behinderung sterilisiert werden, auch wenn sie ihre ausdrückliche Zustimmung nicht geben kann.

„Mit diesem Gesetz“, so Heinz Fischer, „sind einwilligungsunfähige Menschen endlich vor willkürlichen Sterilisationen geschützt. Vor allem die vorbeugende Sterilisation noch im Kindesalter wird es nie wieder geben.“

Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen, so im Gesetzesentwurf, ist Sterilisation ausnahmslos verboten. Fischer: „Wenn bis Freitag nicht noch eine Katastrophe passiert, kann die Lebenshilfe Österreich mit diesem neuen Gesetz einen großartigen Erfolg im Sinne der Normalisierung des Lebens von Menschen mit geistiger Behinderung feiern!“

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2 Kommentare

  • Aus aktuellem Anlass (eine Freundin hat einen schwer geistig behinderten Sohn und eine ebenso schwer geistig behinderte Tochter) möchte bei ihrem 16jährigen Sohn einer Vasektomie unterziehen lassen. Sie fürchtet nicht nur eine Schwangerschaft ihrer schwer geistig behinderten Tochter sondern möchte dieses Problem für die Zukunft lösen (der Sohn ist nicht in der Lage, Folgen seines eventuellen Handelns abzusehen, noch Kinder zu erziehen … völlig unmöglich!!!!) die Eltern dürfen jedoch für Folgen aufkommen … und erst das Drama, wenn es sich innerhalb der Familie abspielt …

    Eine Vasektomie, die für ihren Sohn die beste Lösung darstellt, darf sie nicht durchführen lassen. Ihr Sohn ist nicht in der Lage, ernsthaft eine Einwilligung zu geben… Die Alternativen, nämlich Brom Brom oder ähnliches zu verabreichen hält sie für einen indiskutablen
    Eingriff in die Persönlichkeit und die Sexualität ihres Sohnes und die Verwendung eines Kondomes lässt weder das motorische Geschick noch die geisige Entwicklung ihres Sohnes zu, er ist zu schwer geistig beeinträchtigt, um diese Schlüsse zu ziehen.

    Also versteht sie, ich und noch einige andere diese absolut starre Haltung nicht, eine Vasektomie würde ihm Sexualität erlauben aber eben dramatische Folgen verhindern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Aufklärung von Behinderten schön und gut aber es gibt auch geitig behinderte Menschen mit Sexualität, die die Entscheidung über Verhütung nicht selbständig treffen können, weil sie es einfach nicht verstehen!!!!!!!

    Was raten sie dieser Frau, außer dass sie Ihren Sohn in der Nacht einsperren soll oder ihm Chemie einflößen muss, damit Sex für ihn kein Tehma mehr ist????????????