ENIL: Studie über die Verwendung Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Das Europäische Netzwerk für Selbstbestimmtes Leben (ENIL), hat in Zusammenarbeit mit den Europaabgeordneten Marisa Matias und Jose Gusmao eine Studie erstellt, um die Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zur Aufrechterhaltung der Ausgrenzung behinderter Menschen in der Europäischen Union aufzudecken.

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Eigentlich sollten mit den sogenannten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) Heime und Institutionen für Menschen mit Behinderungen abgebaut und durch gemeindenahe Unterstützungsformen ersetzt werden.

Die Realität sieht aber so aus, dass viele EU-Länder die EU-Gelder dazu nutzen, um einfach kleinere Institutionen zu bauen oder bestehende zu renovieren. Das widerspricht der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und EU-Richtlinien.

Selbstbestimmt Leben-Organisationen und Medien wie ALJAZEERA wiesen auf die falsche Verwendung von EU-Geldern hin. Jetzt hat ENIL in Zusammenarbeit mit zwei Europaabgeordneten eine Studie über die Verwendung der ESI-Fonds erstellt.

Die Studie

Die Studie wurde von der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben. Ziel dieser Studie war hervorzuheben, warum ESI-Fonds zur Unterstützung des Rechts von Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft eingesetzt werden sollten.

Die Studie weist auch darauf hin, was dazu führte, dass während des Zeitraums 2014 – 2020 die ESI-Fonds zur fortgesetzten Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen von der Gesellschaft beitrugen.

Die Studie ist in vier Kapitel unterteilt:

  • Das erste Kapitel bietet eine Momentaufnahme der Situation in der Europäischen Union im Hinblick auf die Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und die Fortschritte auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben seit 2014. Auf die Situation von Menschen mit Behinderungen in Heimen während der COVID-19-Pandemie wird ebenfalls eingegangen.
  • Das zweite Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen für die Investition von ESI-Fonds in eine selbstbestimmte Lebensführung. Anschließend wird die Frage untersucht, ob Investitionen in Institutionen (gleich welcher Art) nach internationalem und EU-Recht zulässig sind.
  • Das dritte Kapitel fasst Beispiele für Investitionen im laufenden Programmplanungszeitraum (2014 – 2020) zusammen und beleuchtet die wichtigsten Anliegen der Selbstbestimmt Leben-Organisationen. Zusätzliche Informationen zu konkreten Projekten in Österreich, Ungarn, Bulgarien und Rumänien werden in Form von Fallstudien präsentiert.
  • Im letzten Kapitel werden einige Überlegungen für die Zukunft angestellt, wobei berücksichtigt wird, dass 2021 ein neuer Programmplanungszeitraum beginnt und den Mitgliedstaaten beträchtliche Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zur Verfügung gestellt wurden. Die Empfehlungen in diesem Kapitel zielen darauf ab, sicherzustellen, dass keine EU-Mittel für die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen verwendet werden.

Auf der Internetseite von ENIL gibt es die Studie in den Sprachen Englisch und Portugiesisch und ein YouTube-Video, welches die Problematik der falschen Verwendung von ESI-Fonds erklärt. Das YouTube-Video, ebenfalls in den Sprachen Englisch und Portugiesisch, ist mit Untertiteln versehen.

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