ENIL veröffentlicht kritisches Statement zur Europäischen Pflegestrategie: Persönliche Assistenz statt Heim gefordert

Am 7. September 2022 wurde eine Europäische Pflegestrategie veröffentlicht. Diese enthält neue Strategien zur Pflege von Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie Strategien für jene, die die Pflege- oder Unterstützungsleistungen anbieten. ENIL nahm dazu kritisch Stellung.

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Das Europäische Netzwerk für Selbstbestimmtes Leben (ENIL) hat in einem eigenen Statement kritische Anmerkungen zur Pflegestrategie veröffentlicht.

ENIL sieht nämlich einen starken Änderungsbedarf in einigen Schlüsselbereichen der Strategie, um das selbstbestimmte Leben von Kindern, Erwachsenen mit Behinderung und älteren Menschen sicherzustellen.

UN-Behindertenrechtskonvention als Richtlinie

Die Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen müssen in Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen. Die Pflegestrategie enthält keine Anforderungen an die Mitgliedstaaten, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzuhalten und umzusetzen.

Weiters wird kritisiert, dass Menschen mit Behinderungen als pflegebedürftig bezeichnet werden. Dieses Wort spiegelt laut ENIL die medizinische Sichtweise auf Behinderung wider und wäre deshalb nicht passend. Die Behindertenrechtskonvention und die dazugehörigen Leitlinien und Anregungen besagen eindeutig, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf die für sie angemessenen Unterstützungsangebote haben.

Deshalb solle die Europäische Pflegestrategie die Mitgliedstaaten eindeutig dazu auffordern, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und auch eindeutig hervorheben, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf gemeindenahe Unterstützungsangebote haben.

Selbstbestimmung bei Unterstützung

In diesem Zusammenhang sieht es ENIL als notwendig an, die Bedeutung von Persönlicher Assistenz als Unterstützungsmodell hervorzuheben. Zudem werden eindeutigere Definitionen für Persönlichen Assistenz und andere häusliche Pflegeformen verlangt. Wichtig ist es hierbei auch, Dienstleistungen zu vermeiden, die ein selbstbestimmtes Leben einschränken, anstatt fördern.

Gemäß den Leitlinien zur Deinstitutionalisierung soll jeder Mensch mit Behinderung das Recht auf Persönliche Assistenz haben. Damit Persönliche Assistenz zudem im Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht, ist es wichtig, dass bei Unterstützungsleistungen die behinderte Person selbst entscheiden kann, wer die Assistenz leistet und was wann, wo und wie geleistet wird.

Bei allen häuslichen Pflegediensten sollen Menschen mit Behinderungen ihr Pflegepersonal selbst auswählen und/oder einstellen können.

Keine Heime mehr

Eine weitere wichtige Forderung ist, dass die EU die Deinstitutionalisierung beschleunigen muss. Investitionen in Behinderteneinrichtungen sollen verboten werden. Ein selbstbestimmtes Leben kann nur außerhalb von Einrichtungen stattfinden.

Die Mitgliedstaaten sollen sich daher verpflichten, Einrichtungen für Kinder, behinderte oder ältere Menschen zu schließen. Behinderte Kinder haben außerdem das Recht auf ein Leben in der eigenen Familie.

Selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gemeinschaft

Zusammenfassend wird gefordert, dass die Europäische Pflegestrategie einen klaren Aufruf zur Abschaffung aller Formen von Heimunterbringung und Segregation von Kindern, behinderten und älteren Menschen enthält und stattdessen die Mittel für ein Leben in der Gemeinschaft mit den dazugehörigen Diensten, wie Persönliche Assistenz oder häusliche Pflegedienste zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus ist der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Bildung und Arbeit zu gewährleisten.

Nichts über uns, ohne uns

Die letzte große Forderung ist, dass das Prinzip der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung „nichts über uns, ohne uns“ in die Europäische Pflegestrategie miteinfließt. Die vorgelegte Pflegestrategie wurde nicht in Absprache mit Betroffenen entwickelt, obwohl diese direkt von den Strategien betroffen sind.

Auch wird zu wenig die Bedeutung der Wahlmöglichkeit und der Kontrolle über Pflege- und Unterstützungsleistung betont. Dies ist aber der einzige Weg, um sicherzustellen, dass Pflege tatsächlich den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst ist.

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