Pflegegeldanspruch nun schon ab Geburt des Kindes

Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales befassten sich nach der Aussprache über aktuelle Fragen mit der Besteuerung der Unfallrenten für Bezieher kleinerer Einkommen. Die Maßnahmen im Bundesbehindertengesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz schaffen hiefür die rechtlichen Voraussetzungen. Außerdem will die Regierung die Förderungen behinderter Menschen durch Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe effizienter gestalten. Aus dem „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen“ (früher „Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen“) soll der Härteausgleich für Unfallrentner mit kleinen Einkommen finanziert werden.
Der Verbesserung der nach wie vor unbefriedigenden Beschäftigungssituation behinderter Menschen dient die Anhebung der Ausgleichstaxe von derzeit 2.060 S auf 2.700 S. Der besondere Kündigungsschutz begünstigter Behinderter soll erst 6 Monate nach Beginn eines neuen Dienstverhältnisses wirksam werden.
Gleichzeitig wurden zwei GRÜNE-Anträge betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz auf ein übliches Durchschnittsbruttogehalt inklusive aller Lohnnebenkosten sowie detaillierte Vorschläge zur Verwendung der von der Regierung angekündigten Behindertenmilliarde mit behandelt.
In einem Abänderungsantrag der beiden Regierungsparteien zum Bundesbehindertengesetz, der vom Abgeordneten Gottfried Feurstein eingebracht wurde, wird die durch die Steuerpflicht entstandene Mehrbelastung eines Unfallrentners bei einem zu versteuernden Einkommen bis 230.000 S pro Jahr refundiert. Personen mit Einkommen über dieser Grenze werden so gestellt, dass ihr Einkommen durch die Steuerpflicht nicht unter diese Grenze sinken kann („einschleifende Sockelung“). Darüber hinaus werden im Einzelfall entstehende besondere Härten abgefedert. Es werde auch sichergestellt, dass die erforderlichen zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, d.h. den behinderten Menschen werde nichts weggenommen, betonte Feurstein. Die Neuregelung der Probezeit, die von den Betroffenen selbst gewünscht wird, sehe er als Chance für behinderte Menschen, wieder ins Erwerbsleben eintreten zu können.
Nach Ansicht von SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy werde mit dieser Vorlage eine bestehende soziale Ungerechtigkeit durch eine noch größere Ungerechtigkeit ersetzt. Sie hob besonders hervor, dass auf die Regelungen kein Rechtsanspruch bestehe und der Kündigungsschutz für behinderte Menschen erst nach sechs Monaten nach Beginn eines neuen Dienstverhältnisses wirksam wird.
Abgeordneter Karl Öllinger (GRÜNE) verstand nicht, weshalb Feurstein von einem gewaltigen Fortschritt spreche, zumal nicht einmal der Minister von der Reform überzeugt ist. Vielmehr wollte Öllinger vom Ressortleiter wissen, wie er mit der wahrscheinlichen Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung durch den Verfassungsgerichtshof umgehen wolle.
Abgeordneter Alois Pumberger (FPÖ) begrüßte die heute vorliegenden Maßnahmen und machte besonders darauf aufmerksam, dass die sozial Schwachen 600 Mill. S refundiert erhalten.
Sozialminister Herbert Haupt sah es als Aufgabe an, soziale Härten zu mildern, räumte ein, dass der Betrag von 600 Mill. S nicht der „große Wurf“ sei, und verwies auf die positiven Reaktionen der Behindertenverbände auf die neue Regelung. Das Invaliditätsrecht in Österreich werde in einer Arbeitsgruppe behandelt, die bis Ende 2002 den gesamten Komplex auf eine neue Grundlage stellen soll. Was die sechsmonatige Probezeit betrifft, so haben die Erfahrungen in der Praxis gezeigt, dass behinderte Menschen größere Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben als Menschen mit normalen Arbeitsverhältnissen. Er glaube daher, dass der Vorschlag seines Ressorts die bessere Alternative darstellt.
In Zusammenhang mit der Neuregelung stellte sich für V-Abgeordneten Reinhold Mitterlehner die Frage nach den Prinzipien, nach denen vorgegangen werden soll, zumal „der Staat mit der einen Hand nimmt und mit der anderen Hand gibt“.
Abgeordnete Brunhilde Plank (SPÖ) vertrat die Ansicht, Unfallrentner würden gegenüber anderen Personengruppen nicht gerecht behandelt werden. Neue Ungerechtigkeit entsteht ihrer Ansicht nach dadurch, dass man auch die persönliche Situation des Unfallrentners mit berücksichtigen wolle.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) sprach von Chaos im Ressort, da es zur Regierungsvorlage keine Erläuterungen und auch keine Textgegenüberstellung gibt. Kritisch beurteilte sie zudem, dass nur jene Personen Anspruch auf Mittel des Unterstützungsfonds haben, die unverschuldet in Not geraten sind.
Abgeordnete Helene Partik-Pablé (FPÖ) warf ihren Vorrednern vor, eine destruktive Oppositionspolitik zu betreiben. Die neuen Regelungen werden dazu führen, dass die Position der Behinderten am Arbeitsmarkt gestärkt werde, gab sich die Rednerin überzeugt. Zudem sei eine Erhöhung der Ausgleichstaxe um 30 % vorgesehen.
Bei der Debatte über den Grünen-Entschließungsantrag betreffend Verwendung der Behindertenmilliarde gab Abgeordnete Barbara Prammer (SPÖ) zu bedenken, dass kein einziger Schwerpunkt für behinderte Frauen gesetzt wurde.
Bundesminister Haupt machte sodann darauf aufmerksam, dass im heurigen Jahr 5.900 behinderte Frauen Beschäftigung gefunden haben; er glaube, diese Zahlen sprechen für sich.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des ÖVP- FPÖ-Abänderungsantrages mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz fand – nach vorheriger Ablehnung eines SPÖ-Abänderungsantrages – keine Mehrheit. Ebenso abgelehnt wurde der Grüne-Entschließungsantrag betreffend Verwendung der Behindertenmilliarde im Budget 2001.
Pflegegeldanspruch nunmehr schon ab Geburt des Kindes
Behinderte Kinder mit besonderem Pflegebedarf unter drei Jahren konnten schon bisher im Wege des Härteausgleichs Pflegegeld erhalten. Nunmehr will die Bundesregierung die Altersgrenze von drei Jahren bei der Zuerkennung von Pflegegeld streichen und damit einen Pflegegeldanspruch ab der Geburt einführen. Dieser Absicht dient ein Entwurf zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes. Außerdem enthält die Vorlage Maßnahmen zur Intensivierung der Qualitätssicherung, neue Förderungsmöglichkeiten für Projekte der Pflegevorsorge und Vorkehrungen für die Einführung des Euro (574 d.B.) Auch die Opposition begrüßte die Intention des Gesetzes, das bei der getrennten Abstimmung teils einstimmig, teils mit Mehrheit angenommen wurde.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) forderte jedoch noch zusätzliche Änderungen im Pflegegeldgesetz und verwies auf ihren diesbezüglichen Antrag (43/A). Sie trat mit Nachdruck für eine Valorisierung des Pflegegeldes ein (301/A[E])und verlangte zudem die Rücknahme der Bestimmung, wonach das Taschengeld bei Spitals- oder Heimaufenthalten um 50 % gekürzt wird.
Dieser Forderung schloss sich auch Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ) an, die Defizite im Pflegegeldbereich ortete. Bestehende Lücken sollten daher geschlossen und insbesondere eine Valorisierung des Pflegegeldes vorgenommen werden (282/A[E]). In einem Abänderungsantrag zur Initiative der Grünen trat sie u.a. dafür ein, die Ausgleichstaxe rückwirkend auf 4.800 S/Monat zu erhöhen, sie jährlich zu evaluieren und anzupassen. Der besondere Kündigungsschutz müsse überdies bereits nach drei Monaten greifen. Die S-Abgeordneten verlangten weiters die Vorlage eines Berichts, der Aufschluss über den Ausbaustand der Dienstleistungsinfrastruktur der Bundesländer nach dem Bundespflegegesetz gibt und einen Maßnahmenkatalog sowie einen Umsetzungsplan mit dem Ziel eines rascheren Ausbaus dieser Dienstleistungsinfrastruktur einfordert. Darüber hinaus sollen in Verhandlung mit den Ländern einheitliche „Zertifizierungsmaßstäbe“ für Heime und soziale Dienste sowie einheitliche Ausbildungspläne für Pflegeberufe bis Ende Dezember 2000 ausgearbeitet werden. (284/A[E])
Kritisch beurteilte Haidlmayr die „Eingriffe in datenschutzrechtliche Bestimmungen“, da in Zukunft intime Informationen über behinderte Menschen weitergegeben werden dürfen und mit anderen Leistungsträgern verknüpft werden können. Überdies bemängelte sie, dass Schulungen von Mitarbeitern für bestimmte Vereine aus pflegegeldbezogenen Sozialversicherungseinnahmen bezahlt werden.
Auch in der Vergangenheit wurden bereits Zahlungen für diese Zwecke geleistet, erläuterte Sozialminister Haupt. Er halte dies für gerechtfertigt, da gerade die gemeinnützigen Organisationen und Selbsthilfegruppen eine sehr wichtige Arbeit für die behinderten Menschen leisten.
Bei der Abstimmung wurden schließlich die Entschließungsanträge der Opposition, teils in der Fassung von Abänderungsantragen, von der Ausschussmehrheit abgelehnt.