Einstimmig beschlossen: Pflegegeld-Auszahlung an NS-Opfer
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete heute Morgen vorerst die Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes. Demnach sollen Kriegsgefangene der Westalliierten, zivilinternierte Personen, die außerhalb Österreichs festgenommen wurden, sowie Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, einen Entschädigungsanspruch erhalten. Da monatliche Entschädigungsleistungen in der Höhe von 200 S bzw. 300 S anfallen, ist mit jährlichen Kosten von 140 Mill. S (10 Mill. Euro) zu rechnen.
Im Rahmen der Debatte einigten sich die vier Fraktionen auch auf einen § 27-Antrag zur Änderung des ASVG und des Opferfürsorgegesetzes. Die darin enthaltene Änderung betrifft die Ausdehnung der begünstigten Nachkaufsmöglichkeit von Pensionszeiten auf Personen, die spätestens am 12. März 1938 geboren wurden (Entfall der 6-Jahresgrenze), sowie den Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 (an Stelle der Stufe 2) auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland infolge Emigration wegen einer einschlägigen Verfolgung, den Entfall der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft am oder nach dem 27. April 1945 für eine Opferrente und den Entfall der 6-Jahresgrenze bei erzwungener Emigration.
Die Änderung des Kriegsgefangenengesetzes wurde – gegen die Stimme des G-Abgeordneten Öllinger – mehrheitlich angenommen. Einstimmigkeit gab es bei dem gemeinsamen § 27-Antrag. Keine Mehrheit fand der § 27- Antrag der Grünen betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes (Anpassung des Freibetrages).
Die Behandlung des S- Entschließungsantrages betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12.000 S wurde mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien vertagt. Begründet wurde dieser Beschluss damit, dass sich Minister Haupt um eine Harmonisierung der Sozialhilfe bemühe und voraussichtlich bis Jahresende konkrete Ergebnisse vorliegen werden.