41. Woche 2026 – Austellung „Rechte statt Almosen!“
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …
Der Österreichische Presserat erinnert Medien daran, beim Thema assistierter Suizid besonders sorgfältig zu berichten. In einer veröffentlichten Entscheidung kritisiert der Presserat die Berichterstattung der Wochenzeitung Falter über den angekündigten assistierten Suizid des Journalisten und Pädagogen Niki Glattauer.
Der Österreichische Presserat hat am 9. Juli 2026 seine Entscheidung veröffentlicht. Darin kommt der Senat 3 zum Schluss, dass die Berichterstattung des Falter gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt.
Betroffen sind die Titelseite, ein Interview, ein Podcast und ein Video. Sie erschienen Ende August 2025, wenige Tage vor dem angekündigten assistierten Suizid von Niki Glattauer.
Der Presserat betont, dass Medien über assistierten Suizid berichten sollen. Viele Menschen wissen wenig über die gesetzlichen Regeln. Deshalb seien Informationen wichtig.
Gleichzeitig müssten Medien besonders vorsichtig berichten. So sollen Nachahmungen und eine zu starke Emotionalisierung vermieden werden.
Nach Ansicht des Presserats war es problematisch, dass das Interview schon wenige Tage vor dem angekündigten assistierten Suizid veröffentlicht wurde. Im Beitrag wurden auch der geplante Tag und die ungefähre Uhrzeit genannt.
Dadurch habe sich die Aufmerksamkeit auf die Frage gerichtet, ob Niki Glattauer seinen Plan tatsächlich umsetzen werde. Die Diskussion über das Thema selbst sei dadurch in den Hintergrund geraten.
Nach Ansicht des Presserats wäre das anders gewesen, wenn das Interview erst nach seinem Tod veröffentlicht worden wäre.
Der Presserat sieht noch ein weiteres Problem. Wer einen assistierten Suizid öffentlich ankündigt, könnte sich unter Druck fühlen, diesen Schritt auch wirklich zu gehen. Außerdem könne eine zu wenig zurückhaltende Berichterstattung Menschen beeinflussen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden.
Nach Ansicht des Presserats hätte der Falter auch andere Möglichkeiten am Lebensende ausführlicher darstellen sollen. Dazu gehört vor allem die Palliativversorgung. Sie soll Menschen mit einer schweren Krankheit Beschwerden lindern und ihre Lebensqualität verbessern.
Im Beitrag wurde dieses Angebot nur kurz erwähnt.
Siehe: DerStandard, ORF
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Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …
Klaudia Karoliny ,
18.09.2026, 12:08Ich habe die Berichterstattung (auch) sehr schauderhaft und unausgewogen empfunden!
Mag. Marianne Karner ,
15.09.2026, 22:57Übrigens: Ich war eine der Personen, die nach der Veröffentlichung des Falter-Interviews mit N. Glattauer eine Beschwerde an den Österreichischen Presserat eingereicht hat. Als langjähriger Fachexperte rund ums Thema „Sterbehilfe“ und Suizidassistenz und als Aktivist der emanzipatorischen Selbstbestimmtleben-Bewegung begrüßte ich die Entscheidung des Presserats, auch wenn sie nicht dem derzeitigen Mainstream folgt. Solange es für Hospiz, Palliativ, Pflege, Persönliche Assistenz, für eine gute barrierefrei zugängliche Gesundheitsversorgung uvm keine ausreichenden Ressourcen gibt, kann von einer freien selbstbestimmten Entschedung nicht gesprochen werden. Die chronischen Krisen und der Wertewandel in unserer Gesellschaft zeigt, welche Prioritäten zu setzen sind: Ein möglichst selbstbestimmtes gutes und würdige Leben für schwer kranke, behinderte u/o alte Menschen hat klar Vorrang!