Entscheidung des Presserats: Mehr Zurückhaltung bei Berichten über assistierten Suizid

Der Österreichische Presserat erinnert Medien daran, beim Thema assistierter Suizid besonders sorgfältig zu berichten. In einer veröffentlichten Entscheidung kritisiert der Presserat die Berichterstattung der Wochenzeitung Falter über den angekündigten assistierten Suizid des Journalisten und Pädagogen Niki Glattauer.

Österreichischer Presserat
Österreichischer Presserat

Der Österreichische Presserat hat am 9. Juli 2026 seine Entscheidung veröffentlicht. Darin kommt der Senat 3 zum Schluss, dass die Berichterstattung des Falter gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt.

Betroffen sind die Titelseite, ein Interview, ein Podcast und ein Video. Sie erschienen Ende August 2025, wenige Tage vor dem angekündigten assistierten Suizid von Niki Glattauer.

Medien sollen informieren

Der Presserat betont, dass Medien über assistierten Suizid berichten sollen. Viele Menschen wissen wenig über die gesetzlichen Regeln. Deshalb seien Informationen wichtig.

Gleichzeitig müssten Medien besonders vorsichtig berichten. So sollen Nachahmungen und eine zu starke Emotionalisierung vermieden werden.

Kritik an der Veröffentlichung

Nach Ansicht des Presserats war es problematisch, dass das Interview schon wenige Tage vor dem angekündigten assistierten Suizid veröffentlicht wurde. Im Beitrag wurden auch der geplante Tag und die ungefähre Uhrzeit genannt.

Dadurch habe sich die Aufmerksamkeit auf die Frage gerichtet, ob Niki Glattauer seinen Plan tatsächlich umsetzen werde. Die Diskussion über das Thema selbst sei dadurch in den Hintergrund geraten.

Nach Ansicht des Presserats wäre das anders gewesen, wenn das Interview erst nach seinem Tod veröffentlicht worden wäre.

Sorge vor Druck auf Betroffene

Der Presserat sieht noch ein weiteres Problem. Wer einen assistierten Suizid öffentlich ankündigt, könnte sich unter Druck fühlen, diesen Schritt auch wirklich zu gehen. Außerdem könne eine zu wenig zurückhaltende Berichterstattung Menschen beeinflussen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden.

Palliativversorgung kam zu kurz

Nach Ansicht des Presserats hätte der Falter auch andere Möglichkeiten am Lebensende ausführlicher darstellen sollen. Dazu gehört vor allem die Palliativversorgung. Sie soll Menschen mit einer schweren Krankheit Beschwerden lindern und ihre Lebensqualität verbessern.

Im Beitrag wurde dieses Angebot nur kurz erwähnt.

Siehe: DerStandard, ORF

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  • Klaudia Karoliny , Antworten

    18.09.2026, 12:08

    Ich habe die Berichterstattung (auch) sehr schauderhaft und unausgewogen empfunden!

  • Mag. Marianne Karner , Antworten

    15.09.2026, 22:57

    Übrigens: Ich war eine der Personen, die nach der Veröffentlichung des Falter-Interviews mit N. Glattauer eine Beschwerde an den Österreichischen Presserat eingereicht hat. Als langjähriger Fachexperte rund ums Thema „Sterbehilfe“ und Suizidassistenz und als Aktivist der emanzipatorischen Selbstbestimmtleben-Bewegung begrüßte ich die Entscheidung des Presserats, auch wenn sie nicht dem derzeitigen Mainstream folgt. Solange es für Hospiz, Palliativ, Pflege, Persönliche Assistenz, für eine gute barrierefrei zugängliche Gesundheitsversorgung uvm keine ausreichenden Ressourcen gibt, kann von einer freien selbstbestimmten Entschedung nicht gesprochen werden. Die chronischen Krisen und der Wertewandel in unserer Gesellschaft zeigt, welche Prioritäten zu setzen sind: Ein möglichst selbstbestimmtes gutes und würdige Leben für schwer kranke, behinderte u/o alte Menschen hat klar Vorrang!

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