Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßt die Initiative
Ein Entschließungsantrag der FPÖ hat die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie dazu aufgefordert, eine verpflichtende Einführung von akustischen Warnsignalen bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen durchzusetzen.
Diese Initiative begrüßt der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) sehr, der sich bereits seit längerer Zeit intensiv um eine derartige gesetzliche Regelung auf nationaler wie auf europäischer Ebene bemüht.
Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer
Elektro- und Hybridfahrzeuge können aufgrund ihres nahezu geräuschlosen Betriebs im Stadtverkehr akustisch nicht rechtzeitig wahrgenommen werden und stellen somit ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Fußgänger dar.
Blinde und sehbehinderte Personen sind dabei am stärksten gefährdet, aber auch – wie im betreffenden Antrag ebenfalls betont – Kinder, ältere Personen oder Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung. Nur durch ein akustisches Warnsignal, ein so genanntes AVAS (Acoustic Vehicle Alerting Systems) kann sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge auch gut hörbar sind.
Verkehrsministerium gegen gesetzliche Regelung
Ein verpflichtender Einbau von AVAS sowie ein Verzicht auf die Möglichkeit, das System händisch abzustellen, wurde vom Verkehrsministerium bisher allerdings nicht als wesentliche Maßnahme zur Vermeidung potentieller Gefahrenquellen und zur Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer anerkannt.
Der BSVÖ unterstützt die Forderung der Abgeordneten zum Nationalrat somit vollständig, und wird seine Anstrengungen für einen verpflichtenden Einbau von AVAS in sämtlichen Elektro- und Hybridfahrzeugen auf nationaler wie auf europäischer Ebene weiter fortsetzen.