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Enttäuschendes Ergebnis beim Behindertengleichstellungsgesetz!

Weber: "Es steht nun zu hoffen, dass die Parlamentsabgeordneten sich die bisher eingebrachten Verbesserungsvorschläge noch ernsthaft ansehen."

„Die von den Experten, unter anderen von der Lebenshilfe Österreich, eingebrachten Verbesserungsvorschläge wurden bei der heutigen Beschlussfassung im Verfassungsausschuss ignoriert“, stellt Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich, mit Bedauern fest.

„Insbesondere die Tatsache, dass ein so wesentliches Rechtsmittel wie die Verbandsklage nur unter Einbeziehung des Bundesbehindertenbeirates möglich sein soll, bleibt mir unverständlich und stellt weiterhin eine Diskriminierung dar“, betont Weber.

„Die Behindertenorganisationen müssen selbständig eine Verbandsklage einbringen können, wenn die Bekämpfung von Diskriminierung ernst genommen werden soll! Dies ist nur ein Punkt, allerdings ein wesentlicher, unter vielen, die verbesserungswürdig bleiben und weiter eingefordert werden müssen! „

„Es steht nun zu hoffen, dass die Parlamentsabgeordneten sich die bisher eingebrachten Verbesserungsvorschläge noch ernsthaft ansehen, bevor sie dieser Regierungsvorlage zustimmen“, erklärt Präsident Weber.

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