Entwicklungszusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe

Bundesbehindertenbeauftragter Hüppe hat im Berliner Kleisthaus die Ausstellung "Entwicklung ist für alle da! Menschenrechte für Menschen mit Behinderung umsetzen - inklusive Entwicklung gestalten" eröffnet, berichtete Susanne Krumpholz.

Der 8-jährige Quahiza aus Tansania
Licht für die Welt

Der Artikel 32 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet die Vertragsstaaten, behinderte Menschen bei der internationalen Zusammenarbeit einzubeziehen. „Wenn wir von Entwicklungszusammenarbeit sprechen, bedeutet dies, dass alle Länder sich auf gleicher Augenhöhe begegnen. Auch wir können von Entwicklungsländern lernen, wenn es um Inklusion geht“, meinte Hüppe.

Er betonte, die Bundesregierung und das Bundesministerium für Entwicklungszusammenarbeit stellten sich bereits den Forderungen der UN-Konvention: „Dabei spielen natürlich auch die Millenniums-Entwicklungsziele der UN mit der übergeordneten Zielsetzung, bis 2015 die Armut zu halbieren, eine wichtige Rolle. Sie können nur dann erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderung inklusiv berücksichtigt werden. Dazu müssen die Maßnahmen und Projekte konsequent auf ihre Zielgenauigkeit überprüft werden. Die Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort ist unerlässlich.“

Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland beschrieb die kontroverse Diskussion bei der Erarbeitung der UN-Konvention in New York: „Der Artikel 32 zur Entwicklungszusammenarbeit war ein sehr umstrittener Artikel. Es waren gerade die westlichen Staaten, die diesen Artikel lieber nicht in der Konvention haben wollten, weil sie Angst hatten, dass dies Geld kostet!“

Nach Artikel 32 sollten Betroffene und ihre Organisationen bei allen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit einbezogen werden. Die Entwicklungsprogramme müssten grundsätzlich für alle Betroffenen zugänglich sein, also auch die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, was der Grundsatz der Konvention zur Kooperation und Unterstützung ebenfalls fordert: „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Entwicklung und selbstbestimmte Beteiligung“.

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