Entwicklungszusammenarbeit: Schämen oder handeln?

Österreich kommt seiner Verpflichtung zur Entwicklungszusammenarbeit nur halbherzig nach. Soweit so bekannt. Ein Kommentar.

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Licht für die Welt

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kritisiert die niedrigen Ausgaben Österreichs für die Entwicklungszusammenarbeit seit langem. Es sei eines der Länder „mit dem tiefsten Anteil“, berichtete die Presse im Sommer 2011 als bekannt wurde, dass nur 0,32 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit (EZA) verwendet wurden.

Österreich habe sich als EU-Mitglied – und eines der reichsten Länder der Erde – verpflichtet, bis ins Jahr 2015 0,7 % des BIP für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden.

Beschämende Entwicklung

Doch Österreich ist weit entfernt, seiner Verpflichtung nachzukommen. Statt endlich mehr zu geben, sank der Anteil in Österreich sogar noch von 0,32 Prozent auf derzeit 0,27 Prozent – wurde Anfang April 2012 bekannt.

Während international alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen, fährt Österreich seine Hilfsprogramme zurück.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Entwicklungszusammenarbeit von Österreich kaum darauf abgestimmt ist, dass sie auch behinderten Menschen zu Gute kommt – wie dies die UN-Behindertenrechtskonvention klar vorschreibt. Statt Inklusion als Prinzip in der gesamten Entwicklungszusammenarbeit zu verankern, beschränkt Österreich sich auf Einzelmaßnahmen für behinderte Menschen.

„Die praktische Umsetzung von barrierefreien und inklusiven Programmen der Entwicklungszusammenarbeit bzw. deren Nachweis besteht aus einer Aufzählung von Einzelprojekten, bezieht sich jedoch nicht auf das Gesamtportfolio der unterstützen Projekte und Maßnahmen,“ stellt der Monitoringausschuss in einer aktuellen Stellungnahme zur Entwicklungszusammenarbeit fest.

Entschließungsantrag im Parlament

Es wurde im Frühjahr ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag (SPÖ, ÖVP, GRÜNE, BZÖ) im Nationalrat eingebracht, der dies nun ändern soll.

Wichtig wäre für die Zukunft, dass einerseits in allen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit die Inklusion eingefordert und umgesetzt wird und es andererseits auch weiterhin spezielle Projekte für behinderte Menschen und deren Angehörige gibt.

Ob diese Notwendigkeiten zur Erreichung einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit auch wirklich umgesetzt werden, ist leider noch nicht absehbar.

Ebensowenig klar ist, wann Österreich endlich keine beschämenden Almosen, sondern seinen vereinbarten Anteil von 0,7 % des BIP an Entwicklungszusammenarbeit leistet. Bis dahin müssen wir uns schämen.

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