In einer Stellungnahme weist die ÖAR darauf hin, dass viele Menschen mit Behinderungen in Zukunft mit wesentlich höheren finanziellen Belastungen konfrontiert werden.
Viele Menschen mit Behinderungen sind auf die Benutzung großer und schwerer Fahrzeuge angewiesen. Dies deshalb, da etwa Rollstuhlverladesysteme installiert sein müssen oder die Mitnahme größerer Hilfsmittel notwendig ist, wie es z.B. ein elektrischen Rollstuhl ist.
Diese Fahrzeuge haben einen höheren CO2-Ausstoß. Da Menschen mit Behinderungen hier über keine Wahl- oder Ausweichmöglichkeit verfügen, werden sie durch die geplante Neuregelung mit wesentlich höheren finanziellen Belastungen konfrontiert werden.
ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget erinnert daran, dass mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 die Rückerstattung der NoVA für Menschen mit Behinderungen ersatzlos gestrichen wurde.
Der monatliche Freibetrag für Gehbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benutzten, wurde zwar von 153 Euro auf 190 Euro angehoben. Diese Erhöhung deckt die erhöhten Kosten keinesfalls ab. Überdies rentiert sich dies nur für jene Personen, die über ein entsprechendes Einkommen verfügen.
Um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft nicht zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, fordert die ÖAR, behinderungsbedingt entstandene finanzielle Verluste voll auszugleichen. Dies könnte z. B. durch die Wiedereinführung der Rückerstattung der NoVA für Menschen mit Behinderungen erfolgen.
Für Menschen mit Behinderungen ist der Zugang, insbesondere zum ersten Arbeitsmarkt, sowieso sehr schwierig. Diese weitere Belastung durch die geplante Neuregelung kann diesen für Menschen mit Behinderungen unmöglich machen. Das ist unerträglich, wenn politisch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eben gerade auch am Arbeitsmarkt ganz oben auf der Agenda steht, so ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget.