Entwurf des neuen Wiener Chancengleichheitsgesetz vorgestellt

Stadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) informierte heute die Öffentlichkeit über die Inhalte des Wiener Chancengleichheitsgesetzes. Kommende Woche soll die Begutachtung beginnen.

Ortschild mit Aufdruck Wien
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Anfang Juni herrschte noch Rätselraten: „Welche Überraschungen wird die Novelle des Wiener Behindertengesetzes enthalten?„. Die Wiener SPÖ hatte entschieden, das Wiener Behindertenhilfegesetz zu einem Wiener Chancengleichheitsgesetz umzubauen. Die Einbindung der Betroffenen war aber nicht erwünscht und anscheinend auch nicht für notwendig befunden, da die Wiener SPÖ im Landtag die absolute Mehrheit für die Beschlussfassung hat.

Heute, am 30. Juni 2009, beendete das Stadtratbüro das Versteckspiel um das neue Wiener Chancengleichheitsgesetz und legte einen Entwurf vor. (Die Wiener Zeitung und ORF-Wien berichten.)

Eckpunkte

Der umfangreiche Entwurf bedarf einer eingehenden Analyse und die Behindertenorganisationen werden sicherlich in den nächsten Wochen – innerhalb der offiziellen Begutachtung – Anmerkungen zum Gesetzesentwurf machen. Inwieweit die Stadträtin und die ihr unterstellte Verwaltung noch Änderungen vornehmen möchtem, wird sich erst zeigen.

Ziel ist die „Erlassung eines neuen zeitgemäßen Landesgesetzes“, mit diesem soll die „Umsetzung des Normalisierungsprinzips“ vorangetrieben werden. „Das Leben von Menschen mit Behinderung soll sich möglichst wenig von dem von Menschen ohne Behinderung unterscheiden.“

In den einzelnen Kapiteln (beispielsweise „Betreutes Wohnen“, „Mobilität“, „Persönliche Assistenz“ oder „Gebärdendolmetsch“) werden Grundsätze festgeschrieben. Die Leistungen werden ziemlich unterschiedlich behandelt. Nur auf einige soll es einen Rechtsanspruch geben.

Das neue Gesetz soll „keine maßgeblichen finanziellen Veränderungen“ verursachen, da ein „Großteil der im Entwurf angeführten Leistungen bereits gefördert wird“. Die „Veränderungen und Alternativen im Leistungsangebot sind kostenneutral“, heißt es im Entwurf.

Weitere Vorgangsweise

„Laut Wehsely soll das Chancengleichheitsgesetz, das noch heuer beschlossen werden soll, behinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen“, fasst ORF-Wien in seinem Beitrag zusammen. (Dazu muss aber angemerkt werden, dass in diesem Beitrag Fehler enthalten sind; wahrscheinlich lagen dem ORF auch nur bruchstückhafte Informationen vor.)

In den nächsten Wochen wird viel Arbeit auf die Behindertenorganisationen zu kommen, um zu den einzelnen Punkt klar Stellung zu nehmen.

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