Entwurf eines e-Government Gesetzes diskriminiert

Mit dem vom Bundeskanzleramt vorgelegten Gesetzesentwurf soll die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bürgerkarte ab 2004 geschaffen werden. Behinderte Menschen werden nicht berücksichtigt.

e-Government in Österreich
BIZEPS

Ziel des geplanten e-Government Gesetzes ist die „Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen sowie der öffentlichen Stellen untereinander“ kann man dem Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramtes entnehmen. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten und „ein technisch sicheres Verfahren der elektronischen Zustellung“ sichern.

Der Benutzer wird damit künftig eine Reihe von Amtswegen elektronisch von zu Hause, vom Büro aus oder von unterwegs erledigen können, für die derzeit noch der Weg in verschiedene Behörden notwendig ist.

Dazu soll eine Bürgerkarte eingeführt werden, die – so der Entwurf – „dem Nachweis der eindeutigen Identität“ dient. (Mehr zur Idee der Bürgerkarte.)

Europäische Ziele werden ignoriert
Im Entwurf des Gesetzes wird behauptet: „Das Gesetzesziel entspricht voll der von der Europäischen Union mit hoher Priorität verfolgten e-Europe-Initiative“.

Der eEurope Aktionsplan fordert den gleichberechtigten Zugang zur Informationsgesellschaft. Ein Teil davon ist e-accessibility, ein Programm das ein „Design für alle“ fordert. „Wir wollen eine Gesellschaft, an der alle Bürger mit gleichen Chancen teilhaben“, erläutert der zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen.

Doch der nun vorliegende Entwurf eines e-Government Gesetzes berücksichtigt die Bedürfnisse behinderter Menschen nicht und sieht keine Vorkehrungen dafür vor, dass e-Government barrierefrei zugänglich wird. Siehe auch: Wie barrierefrei müssen elektronische Behördenverfahren sein?

Österreichische Verfassungsziele werden ignoriert
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurde daher gefordert, die Barrierefreiheit des e-Goverment zu sichern. Die ÖAR fordert die „verbindliche Einhaltung“ von „Accessibility-Standards für die elektronischen Aktenverwaltungssysteme ausdrücklich vorzuschreiben“.

Ähnlich argumentierte auch das Sozialministerium in seiner Stellungnahme. Es fällt auf – so das Ministerium -, „dass weder der Gesetzesentwurf noch die Erläuterungen auf die Einhaltung von bereits bestehenden Accessibility-Kriterien betreffend den Zugang zu elektronischen Medien bzw. deren Benutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen hinweisen“.

Das Sozialministerium verweist auch auf das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung und fordert Maßnahmen, damit „die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in behördlichen Verfahren“ gesichert ist.

Regierungsprogramm wird ignoriert
Das Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ hält als Ziel fest: „Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government“.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramtes widerspricht diesem Ziel und es bleibt zu befürchten, dass er trotzdem in nächster Zeit vom Ministerrat beschlossen wird.

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