Entwurf eines Jugendausbildungsgesetzes wird massiv kritisiert

Sehr vielfältig ist die Kritik an einem völlig verpfuschten und nicht durchdachten Gesetzesentwurf des Sozialministierums. Das so ein Gesetzesentwurf gerade jenes Ministerium erstellt hat, dass für sich den Bereich Menschen mit Behinderungen reklamiert, ist im höchsten Maß beschämend. Ein Kommentar.

Ausbildung
BilderBox.com

„Entsprechend dem Regierungsprogramm soll an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht anschließen, um Jugendliche über die allgemeine Schulpflicht hinaus zu qualifizieren. Alle unter 18-Jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen“, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzesentwurf  des Sozialministierums. Diesem allgemeinem Ziel werden sicherlich noch viele zustimmen.

Doch was dann als Entwurf vorgelegt wurde erstaunt. Mehr als 50 – teilweise sehr kritische – Stellungnahmen rief der Entwurf eines Ausbildungspflichtgesetzes hervor. In vielen Stellungnahmen wird vordergründig freundlich begrüßt, dass dieser Entwurf versucht ein dringendes Problem einer Lösung zuzuführen. Wenn man jedoch die Stellungnahmen genau durchliest wird schnell klar, dass der vorliegende Entwurf massiv kritisiert und in vielen Teilen sogar abgelehnt wird.

Was wird im Detail kritisiert?

Es würde den Umfang dieses Artikels sprengen, wenn auf alle im Rahmen der Begutachtung aufgezeigten Mängel im Detail eingegangen würde. Dies reicht von undurchdachten Regelungen in der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften, über nicht nachvollziehbare Finanzströme, extrem lasche Regelungen im Bereich des Datenschutzes bis hin zu diskriminierenden Bestimmungen insbesondere im Bereich Menschen mit Behinderungen. 

Exemplarisch hier ein paar Auszüge aus den mehr als 50 Stellungnahmen:

Kritik an der Benachteiligung von Jugendlichen mit Behinderungen

Der absolut meistgenannte Kritikpunkt bezieht sich auf eine Bestimmung in § 7 wo geregelt ist, was unter einer nicht zumutbarer Ausbildung zu verstehen ist. Es geht – so die Erläuterungen – um Jugendliche die altersbedingter körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigungen oder auf Grund von Sinnesbeeinträchtigungen „dauernd wesentlich benachteiligt sind und die aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können“.  Ein „Ruhen“ der Ausbildungspflicht soll – „insbesondere auf Antrag der Erziehungsberechtigten“ – erfolgen.

„Einen Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von der Ausbildungspflicht mit der Begründung, dass ihnen eine Ausbildung nicht zuzumuten ist, lehnt die ÖAR strikt ab.“ schreibt die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation unmißverständlich und auch die Behindertenanwaltschaft „lehnt diese gewählte Formulierung ausdrücklich ab“.

Das die so nicht sein kann schreiben auch ÖGB und Arbeiterkammer, die festhalten, dass Benachteiligungen von Jugendlichen mit Behinderung vermieden werden müssen.

„Diese Bestimmung ist aus mehreren Gründen aufs Schärfste zu kritisieren“ meint der Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (Sozialwirtschaft Österreich) und Integration NÖ – die Elterninitiative für gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderung lehnt daher diesen Gesetzesentwurf inhaltlich zur Gänze ab, „da dieser sich gegen die Würde des Menschen richtet.“

„Die Ausnahme der Gruppe von Jugendlichen mit Behinderung aus dem Personenkreis … widerspricht fundamental der Wiener Behindertenpolitik, dem Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die vorsehen, eben diese Jugendlichen zu inkludieren“ formuliert das Land Wien überraschend deutlich und ergänzt: „Die gänzliche Ausnahme der jugendlichen Menschen mit Behinderung bzw. der Einbau zusätzlicher Hürden durch ungeklärte Antragsabläufe, wirkt diesem Leitmotiv entgegen und ist abzulehnen.“

„Das Antragsrecht der Eltern ist in der vorliegenden Form abzulehnen, da die Gefahr besteht, dass Eltern aufgrund mangelhafter Rahmenbedingungen (etwa fehlende inklusive Schule, keine Persönliche Assistenz) aus Überforderung den Antrag stellen“, befürchtet der Klagsverband.

Sehr heftig auch die Volksanwaltschaft in ihrer Kritik: „Die geplante Regelung stellte eine evidente mittelbare Diskriminierung Minderjähriger mit Behinderung dar und verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Die Regelung verstößt auch laut Volksanwaltschaft gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Weiters heißt es: „Es ist höchst an der Zeit, dass man defizitäre Menschenbilder als Versatzstücke des letzten Jahrhunderts abbaut, mittelbare Diskriminierungen beendet und junge Menschen mit Behinderung Chancen bietet, mit Unterstützung zeigen zu können, zu welchen Leistungen sie in der Lage sind. … Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Arbeit und Beschäftigung ist nicht optional, sondern für die Republik verpflichtend.“

„Diese Regelung entspricht laut Integration Tirol „nach einer traditionellen, an Defiziten und Mängeln sowie rein medizinisch orientierten Sichtweise von Menschen, zumal von jungen Frauen und Männern mit Behinderungen. Damit steht diese Regelung diametral im Widerspruch zur von Österreich 2008 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention.“

Laut Monitoringausschuss „liegt der Argumentation ein veraltetes und diskriminierendes Bild von Behinderung zugrunde. Neben einem medizinisch-defizitären Verständnis greift in der Regelung auch ein fehlgeleiteter Schutz- und Fürsorgegedanke deutlich durch. Dieser offenbart sich in der Annahme, dass eine weiterführende Ausbildung Jugendlichen mit Behinderungen nicht zugemutet werden kann. Die Verantwortung zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, um die Ausbildung auch Jugendlichen mit höherem Unterstützungsbedarf barrierefrei zugänglich zu machen wird ausgeblendet.“

Kritik an der Untätigkeit des Bildungsministeriums

„Die Schaffung einer parallelen Ausbildungsschiene zusätzlich zu den Verantwortungen des verfassungsrechtlich vorgesehenen Bildungssystems ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen“, so das Finanzministerium in seinen Ausführungen. 

Nach Ansicht der ÖAR „hat das Bildungsministerium die Grundlagen für inklusive Bildungsmöglichkeit für alle Menschen zu schaffen.“ Voraussetzung für eine Ausbildungspflicht – so die ÖAR weiter -, „die gleichzeitig ein Recht auf eine weiterführende Ausbildung impliziert, ist für Jugendliche mit Behinderungen die Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems auf allen Ebenen, wie es die UN-BRK vorgibt.“ Die ÖAR stellt daher fest, „dass Jugendliche mit Behinderungen im vorliegenden Entwurf überhaupt nicht sichtbar sind“.

An diesen Gedanken knüpft auch der Monitoringausschuss an, wenn er auf „kontraproduktive Untätigkeit des Bildungssektors“ hinweist. Der Monitoringausschuss ruft daher „nachdrücklich den Bildungssektor dazu auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und hier in einer notwendigen präventiven Funktion tätig zu werden“.

Es genügt laut Integration Wien nicht, „eine Verpflichtung festzuschreiben – denn mit der Pflicht muss auch ein Recht auf die geforderte Ausbildung verbunden sein.“ Die Behindertenanwaltschaft vermisst ebenfalls eine ausreichende Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie eine positive Haltung gegenüber dem Inklusionsgedanken“.

Das Land Wien hält grundsätzlich zum Entwurf fest, dass dieser nicht eindeutig definiert, „was genau unter beruflicher Ausbildung zu verstehen ist“. Aus Wiener Sicht wird daher festgehalten: „Das Konstrukt erweckt den Eindruck von Unfertigkeit.“

Kritik an der mangelnden Prioritätensetzung

„Inklusion von Menschen mit Behinderungen muss im Zielekatalog des AMS festgeschrieben sein, um die regionalen Beratungs- und Betreuungsstrukturen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen“, zeigt die ÖAR auf.

Anstatt Beschäftigungstherapien abzubauen, wird mit dem Entwurf – so der Einwand von Integration Tirol – „sichergestellt, dass weiterhin Jugendliche mit Behinderungen vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen und in Beschäftigungstherapien untergebracht werden“.

„Das AMS ist in diesem Zusammenhang dringend dazu aufgerufen“, schreibt der Monitoringausschuss „Menschen mit Behinderungen als Zielgruppe von arbeitsmarktfördernden Maßnahmen dezidierter wahrzunehmen“.

Kritik an der mangelnden Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention

Wie schon die Volksanwaltschaft merkt auch SOS Kinderdorf an, dass die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention mit diesem Entwurf nicht umgesetzt wird. Damit widerspricht dieser Gesetzesentwurf schon zwei völkerrechtlichen Verträgen, die Österreich einzuhalten vorgibt.

Kritik an der mangelnden Berücksichtigung von Datenschutzregelungen

Der Datenschutzrat merkt an, „dass die Komplexität der Datenmeldeströme vor dem Hintergrund der Zweckmäßigkeit, der Transparenz und des gelindesten Mittels dringend geprüft und wenn möglich vereinfacht werden sollte oder bestehende Strukturen herangezogen werden sollten.“ Er ergänzt: Eine Verwendung von Daten aus bloß „zweckmäßigen“ Gründen „entspräche zudem nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemäß §1 Abs.2 DSG 2000, der eine Verwendung von Daten nur dann vorsieht, wenn diese zur Erreichung des vorgesehenen Zwecks erforderlich ist.“

Auch die Datenschutzbehörde regt an Regelungen so zu treffen, dass sie nicht bestehenden Gesetzen widersprechen. Deutlicher kann man es kaum mehr sagen.

Kritik an der Umleitung von Geldmitteln

Die Wirtschaftskammer lehnt massiv ab, dass im Behinderteneinstellungsgesetz Finanzmittel umgewidmet werden könnten: „Es entsteht der Eindruck, dass über diesen Umweg eine Finanzierung über den Ausgleichstaxfonds auch für nicht behinderte Menschen zumindest nicht ausgeschlossen werden soll. Eine Verwendung der Ausgleichstaxfondsmittel für eine andere Zielgruppe als Menschen mit Behinderung wird aber strikt abgelehnt. Vielfältige Projekte für behinderte Menschen wären dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grund sollte unbedingt ausdrücklich klargestellt werden, dass die Mittel des Ausgleichstaxfonds nur in dem Umfang herangezogen werden dürfen, der dem Anteil behinderter Menschen in den Maßnahmen entspricht.“

Auch das Land Tirol stuft diese geplante Änderung als „gesellschaftspolitisch fragwürdig“ ein.

Fazit

Es ist fraglich wie es mit diesem Entwurf nach der vielfältigen grundsätzlichen Kritik daran weitergehen soll. Wahrscheinlich bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung, vielleicht sogar einer gänzlichen Neuausarbeitung.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich