Entwurf zur Novelle des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt

Bis 13. März 2008 können Stellungnahmen abgegeben werden.

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Land Vorarlberg

Kern des Entwurfs ist die Anpassung des Gesetzes an die EU-Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus werden einige Mindestschadenersatzsummen erhöht.

Mangel

Der größte Mangel des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetzes bleibt aber bestehen: Diskriminierung ist beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zukünftig nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts verboten.

Die Landesregierung konnte sich zu keinem Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Religion und Weltanschauung und des Alters durchringen. Hoffentlich zeigt sich der Landtag einsichtiger.

Den Entwurf finden Sie hier.

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