Freak-Radio-Mitarbeiter Pepo Meia hat sich im Frühjahr um Transparenz beim Mobilitätszuschuss bemüht und unter anderem auch den zuständigen Sozialminister Haupt damit konfrontiert, dass in manchen Bundesländern dieser Zuschuss nicht ausbezahlt wird.
Im Jahre 2004 haben mit Ausnahme von Wien, Steiermark und Kärnten alle Bundesländer einen Fahrtkostenzuschuss an Menschen, die den Rollstuhl benutzen oder eine ähnliche Behinderung haben, ausbezahlt. Für all jene, die den Zuschuss für die Fahrt zur Arbeit brauchen, zahlt ohnehin der Bund.
Nun hat Sozialminister Haupt eine Nachzahlung des Mobilitätszuschusses in Angriff genommen, wie er bereits im Juli in einer Freak-Radio-Sendung angekündigt hat.
„Wir sind permanent im Einsatz, um gute Lösungen für alle Menschen mit Behinderungen in Österreich zu finden. Da geht es nicht an, dass einige Bundesländer davon ausgenommen sind,“ begründet der Sozialminister diesen Schritt.
Um behinderte Menschen in den Bundesländern Wien, Steiermark und Kärnten nicht schlechter zu stellen, wird nun vom Bundessozialamt für Personen, die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BeinstG) begünstigt sind, im Jahr 2004 ein Mobilitätszuschuss in der Höhe von 567,10 geleistet. Ein Antrag auf Gewährung dieser Leistung ist dabei aber nicht erforderlich. Der Mobilitätszuschuss wird bei Zutreffen der Voraussetzungen automatisch angewiesen. Die Betroffenen erhalten ein entsprechendes Schreiben.
Durch die antragslose Zahlung werde ein unkompliziertes und unbürokratisches Service seines Ressorts ermöglicht, freut sich der Sozialminister.
Ab dem Jahre 2005 gilt nun folgende Regelung: Zuschüsse zu den Kosten, die mit der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sind, können Personen, die nach dem BEinstG begünstigt sind, erhalten, wenn diesen aus behinderungsbedingten Gründen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist durch eine entsprechende Eintragung im Behindertenpass nachzuweisen.
Der Mobilitätszuschuss ist eine Pauschalabgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes und wird einmal jährlich in Höhe (derzeit knapp 600,-) der dreifachen Ausgleichstaxe bei Zutreffen der Voraussetzungen automatisch gewährt. Um Doppelförderungen zu vermeiden, sind bei der Bemessung des Förderbetrages allfällige Leistungen anderer Rehabilitationsträger zu berücksichtigen.
Auch Pepo Meia, der monatelang recherchiert und sich für eine gerechte Lösung eingesetzt hat, freut sich für alle Betroffenen, dass das im Frühsommer gegebene Versprechen jetzt eingelöst wird.
Das Interview mit Sozialminister Haupt im Frühsommer 2004 im Wortlaut.
Ebenfalls angekündigt: Auch Waisenpensionsnehmer sollen arbeiten können, ohne den finanziellen Rückhalt zu verlieren
Ebenfalls angekündigt wurde im Juli vom Minister eine Reform der Waisenpension. Diese Reform soll bewirken, dass Menschen mit Behinderungen eine Arbeit beginnen können.
Bislang mussten Arbeitswillige mit Behinderung befürchten, dass bei geringfügiger Beschäftigung der erarbeitete Zuverdienst von der Waisenpension abgezogen wird, oder dass sie gar auf ihre Waisenrente für immer verzichten müssen.
Anonymous
22.10.2009, 15:33
Bekommt mann den Mobilitätszuschuß auch bei einer geringfügigen Beschäftigung?