Erfolgreich, weiblich und Behinderung

Frauen mit Behinderungen sind von intersektionaler Diskriminierung betroffen. Neben geschlechtsspezifischer Benachteiligung ist ihnen auch aufgrund der Behinderung der Zugang zu Ausbildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe erschwert.

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Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März betont die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, dass echte Gleichstellung nur gelingen kann, wenn diese Mehrfachdiskriminierung konsequent abgebaut wird.

Martina Gollner, Behindertenvertrauensperson bei der Hilfsgemeinschaft und selbst von einer Sehbeeinträchtigung betroffen, betont: „Frauenrechte gelten für alle – auch für Frauen mit Sehbehinderung. Wir müssen deutlich machen, wo Handlungsbedarf besteht.“

In ihrer Beratungstätigkeit erlebt sie täglich, wie wichtig es ist, Barrieren im Berufsleben abzubauen und gleiche Chancen zu schaffen. „Jede Frau sollte die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten einzubringen und am Arbeitsleben gleichberechtigt teilzunehmen“, sagt Gollner.

Frauen mit Behinderungen dürfen am Arbeitsmarkt nicht länger strukturell benachteiligt bleiben. Es braucht gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die sichere Beschäftigung fördern, existenzsichernde Einkommen ermöglichen und prekäre Arbeitsverhältnisse reduzieren.

Gleichzeitig muss der Bildungsbereich konsequent inklusiv gestaltet werden. Frauen mit Behinderungen brauchen gleichberechtigten Zugang zu weiterführender Ausbildung und beruflicher Qualifizierung. Barrierefreie Lernmaterialien, adaptive Technologien und individuelle Fördermaßnahmen sind dafür entscheidend.

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