Wie berichtet, versuchte die Österreichische Gesellschaft für Ultraschallmedizin (ÖGUM) zu erreichen, daß die Messung der Nackentransparenz mittels Ultraschall (in der 11. - 14. Schwangerschaftswoche) in den Mutter Kind-Paß aufgenommen wird.
Der Widerstand gegen dieses Vorhaben war naturgemäß stark. „Das ist ein weiterer Schritt zur Rasterfahndung nach behindertem Leben“, kritisiert Stephan Juen von der Lebenshilfe Tirol das „Nackenfalten-Screening“ per Ultraschall, das immer häufiger zur Anwendung kommt. Wird dabei ein Wert von drei Millimetern überschritten, sei nach ExpertInnenmeinung mit 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß das Kind mit Down-Syndrom zur Welt kommt.
Die Österreichische Gesellschaft für Ultraschallmedizin hat ihre erhobene Forderung, das Nackenfaltenscreening in den Mutter-Kind-Paß aufzunehmen, in der Zwischenzeit wieder zurückgezogen.