Erfreuliche Verbesserung bei Finanzierung von Blindenführhunden erzielt

Höhere Ausschüttung aus Ausgleichstaxfonds und dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen erleichtert Situation am Blindenführhundesektor

Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich

Mobil zu sein ist eine wichtige Grundsäule der Selbstständigkeit. Blindenführhunde können zu jener Selbstständigkeit einen wesentlichen Teil beitragen und die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen im Straßenverkehr deutlich erhöhen. 

Blindenführhunde werden vielseitig ausgebildet (an die 80 Befehle werden bei der Prüfung abgefragt) und sie müssen sehr komplexe Vorgänge erlernen – wie etwa das Erkennen von Hindernissen in der Kopfhöhe des blinden Menschen, oder die intelligente Befehlsverweigerung, wenn das Befolgen eine Gefährdung bedeuten könnte. Daher ist die Ausbildung lang, aufwendig und entsprechend kostenintensiv. Bisher wurde die Anschaffung eines Hundes für eine im Beruf stehende Person zu ca. zwei Dritteln aus dem Ausgleichstaxfond finanziert, der Rest musste aus anderen Quellen organisiert werden.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) freut sich sehr, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Blindenführhundefinanzierung für berufstätige Personen ab 2018 deutlich verbessert, indem es die Finanzierung von rund € 21.500 auf rund € 30.000 erhöht. Sehr positiv aufgenommen wird auch, dass die Förderung auf Personen in Berufsausbildung ausgeweitet wird und dass in Zukunft auch andere Assistenzhunde gefördert werden sollen.

Der Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbands Österreich, Dr. Markus Wolf, begrüßt die Neuerung, die seit vielen Jahren eine wichtige Forderung des BSVÖ war. Ebenso zeigt er sich über das Vorhaben des Sozialministeriums erfreut, sich für eine Preisstabilisierung und gegen eine ständige Preiserhöhung bei Assistenzhunden einzusetzen und sagt hierbei die aktive Unterstützung durch den BSVÖ zu.

Ebenso erfreut zeigt sich der BSVÖ, dass Minister Stöger eine Änderung der Förderrichtlinien des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen veranlasst hat, wodurch eine Förderung für Assistenzhunde auch für nicht-berufstätige und nicht in Ausbildung stehende Personen ermöglicht wird.

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