Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen weist auf mangelnde Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Eltern mit Behinderungen hin

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Elternschaft bei Menschen mit Behinderungen“ des Dachverbands der Wiener Sozialeinrichtungen am 26.06.2025 hat die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, die mangelnde Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Eltern mit Behinderungen aufgezeigt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention räumt jedem Menschen mit Behinderungen das Recht auf Gründung einer Familie ein und verpflichtet Österreich zur Unterstützung bei der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung. Leider gibt es jedoch noch immer keine bedarfsgerechte Unterstützung insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychosozialen Erkrankungen, um elterliche Verantwortung zu übernehmen.
„Wir beobachten, dass auf der einen Seite Angebote der Behindertenhilfe keine Kapazitäten für die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen gemeinsam mit ihren Kindern besitzen. Auf der anderen Seite sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nicht für Eltern mit Behinderungen ausgelegt. Dadurch kommt es zu einer gravierenden Lücke und einem Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen“, so Steger.
Föderale Strukturen und unterschiedliche Zuständigkeiten führen zu Versorgungslücke
Problematisch ist die Aufteilung der Zuständigkeiten für Eltern mit Behinderungen innerhalb der Behördenstrukturen der Bundesländer. Aufgrund der Aufteilung der Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf unterschiedliche Abteilungen kommt es in der Praxis leider oft dazu, dass sich beide Ressorts nicht verantwortlich sehen. Übrig bleiben die Eltern mit Behinderungen, für die es keine bedarfsgerechte Unterstützung gibt.
Steger dazu: „Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten und fehlender Angebote kommt es leider immer öfter zu Situationen, in denen die Obsorge sogar unmittelbar nach Geburt des Kindes entzogen wird. Das darf nicht passieren, denn Elternschaft muss auch für Menschen mit Behinderungen möglich sein.“
Selbst wenn es vereinzelte Angebote gibt, sind diese den Menschen mit Behinderungen, die sie bräuchten, oft unbekannt. Hier braucht es ausreichend Information durch die Behörden, auch in leichter Sprache.
Forderungen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
- Barrierefreie Gesundheitsversorgung und Zugang zu Reproduktionsmedizin von Frauen mit Behinderungen
- Schaffung von konkreten und individuellen Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen (zB Persönliche Elternassistenz)
- Umfassende barrierefreie Aufklärung und Begleitung im Unterstützungsprozess
- Gemeinsame Grundlagen und bessere Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Landesebene
„Ein Kinderwunsch ist eine Lebensrealität von Menschen mit und ohne Behinderungen. Diese Lebensrealität muss für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt offen stehen. Dafür trägt Österreich völkerrechtliche Verantwortung,“ so Steger.