Erhöhte Familienbeihilfe: Politik reagiert auf Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Anlass für die zweite vom Bundesrat gebilligte Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.

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Durch eine gesetzliche Präzisierung soll verhindert werden, dass behinderte Menschen bzw. ihre Eltern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den geltenden Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren. Das betrifft etwa erheblich behinderte Personen, die in einem eigenen Haushalt leben und Mindestsicherung beziehen.

Die Politik habe auf „das unerwartete Urteil“ des Verwaltungsgerichtshofs rasch reagiert, unterstrich die oberösterreichische FPÖ-Bundesrätin Rosa Ecker. Familien mit behinderten Kindern würden die erhöhte Familienbeihilfe dringend benötigen. Auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß wies auf die umgehende Gesetzeskorrektur im Sinne der Betroffenen hin. Der Status quo werde beibehalten, kein Behinderter mit Eigenbezug werde künftig weniger als bisher bekommen, versicherte sie.

Auch von Seiten der Opposition wurden die Bemühungen der Regierungsparteien um eine rasche Gesetzesreparatur grundsätzlich anerkannt. Der oberösterreichische Bundesrat David Stögmüller von den Grünen und die Wiener SPÖ-Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner kritisierten allerdings die späte Einbindung von Behindertenorganisationen. Zudem äußerte Gruber-Pruner die Befürchtung, dass die Gesetzesreparatur unzureichend ist, und wies auf anhaltende Rechtsunsicherheit bei Behindertenorganisationen und Betroffenen hin.

Die Bemerkung von Familienministerin Bogner-Strauß, wonach die SPÖ diese Unsicherheit schüre, veranlasste den Wiener SPÖ-Bundesrat Reinhardt Todt, seine ursprüngliche Unterschrift unter einen gemeinsam mit den Koalitionsparteien eingebrachten Entschließungsantrag zurückzuziehen.

Die Familienministerin wird darin aufgefordert, die Behindertenorganisationen in die Formulierung des geplanten Erlasses zur reparierten Gesetzesbestimmung einzubeziehen und per laufendem Monitoring genau zu beobachten, ob es in Einzelfällen nicht doch zu Verschlechterungen komme. Todt verbat sich ausdrücklich „Polemik von der Regierungsbank“ und meinte überdies, dass das Monitoring wohl überflüssig sei, wenn ohnehin „alles erledigt ist“, wie die Ministerin behaupte.

Als wichtig wurde das Monitoring hingegen von Stögmüller bewertet. Der Entschließungsantrag wurde schließlich vom Bundesrat mehrheitlich angenommen.

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