Erneuter Protest: Gewerbeordnung

Die ÖAR möchte die Gewerbeordnung novelliert wissen. (Dieser Artikel ist in monat 6/2012 erschienen.)

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Die ÖAR hat im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung in einer Stellungnahme zum Gesetz erneut festgestellt, dass durch mangelnde Barrierefreiheit der Gewerbebetriebe (Restaurants, Gaststätten, Verkaufsräume etc.) Menschen mit Behinderungen massiv diskriminiert werden – dies vor allem in bestehenden Gebäuden.

Barrierefreiheit wird häufig auch dann nicht hergestellt, wenn aufgrund von Sanierungsarbeiten oder Umbauten wegen Änderung des Gewerbes umfangreiche bauliche Maßnahmen an dem Gebäude bzw. Lokal gesetzt werden.

Zwar schreiben praktisch alle österreichischen Bauordnungen Barrierefreiheit vor, im Falle der oben benannten Umbauten oder Nutzungsänderungen ist im Regelfall die zuständige Baubehörde jedoch nicht beizuziehen.

Die ÖAR möchte die Gewerbeordnung insofern novelliert wissen, dass klar und eindeutig sichergestellt wird, dass im Falle von Generalsanierungen oder Umbauten im Zuge einer Nutzungsänderung unter anderem auch Barrierefreiheit herzustellen ist.

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