Erschreckende Zahlen: Tausende Minderjährige in ihrer Freiheit beschränkt

3.000 Fälle von Freiheitsbeschränkungen in Pflege- und Erziehungseinrichtungen für minderjährige Kinder wurden dem VertretungsNetz 2018 gemeldet. Das Ludwig-Boltzmann-Institut veröffentlicht eine weitere alarmierende Zahl.

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„Wir haben einen blinden Fleck in der gesellschaftlichen Wahrnehmung“, sagt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber dem STANDARD zu den vom VertretungsNetzwerk und Ludwig-Boltzmann-Institut veröffentlichten Zahlen, die die Freiheitsbeschränkung von Kindern betreffen.

Von 3.000 Fällen der Freiheitsbeschränkung ab Juli 2018 berichtet das VertretungsNetz. Eine aktuelle Studie des Ludwig-Boltzmann-Instituts besagt zudem, dass 10.000 Kinder in Österreich staatlich festgehalten werden, zum Beispiel dann, wenn sie in Schub- oder Untersuchungshaft sitzen. Diese Zahlen sind nur erste Anhaltspunkte, die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind laut dem im Jahr 2017 novellierten Heimaufenthaltsgesetz nur dann erlaubt, wenn eine sogenannte Selbst- und Fremdgefährdung vorliegt. Die Beschränkung muss dokumentiert und gemeldet werden. Zudem soll immer das gelindeste Mittel angewendet werden. Das Heimaufenthaltsgesetz umfasst auch Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger und Sonderschulen.

Vom Festhalten bis zum Ruhigstellen mit Psychopharmaka

Diese und andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen berichtet Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung vom VertretungsNetz, würden in Kinder- und Jugendeinrichtungen vorkommen. Wenn eine Beschränkung inakzeptabel ist, kann die Bewohnervertretung eine Überprüfung einleiten, die bis zum Bezirksgericht gehen kann.

Im STANDARD heißt es, dass es bisher 16 solcher Gerichtsverfahren gab, im Rahmen derer 36 Beschränkungen überprüft wurden.

Einer dieser Fälle, über den auch BIZEPS berichtete, ist der eines Neunjährigen der mehrmals in der Woche festgehalten oder in sein Zimmer verbracht wurde. Auf Anordnung des Gerichts wurden die körperlichen Zugriffe für unzulässig erklärt und die Einrichtung wurde dazu angehalten, andere gewaltfreie pädagogische Alternativen zu erproben. Nicht nur die Bewohnervertretung kontrolliert solche Freiheitsbeschränkungen, sondern auch die Volksanwaltschaft.

„Wenn ein Kind nach dem Motto ‚So beruhigt es sich‘ über längere Zeit isoliert oder weggesperrt wird, dann ist das nicht das gelindeste Mittel“, meint Volksanwalt Bernhard Achitz. Leider sei es für das Betreuungspersonal das einzige Mittel, fügt er hinzu. Das Personal müsse geschult werden, um es auch ohne Wegsperren zu schaffen.

Angesichts der Menschenrechtsverletzungen in Heimen plädiert Menschenrechtsexperte Manfred Nowak, Leiter einer globalen Studie zur Situation von Kindern in Haft, für die Abschaffung großer Heime. Kleinere Einrichtungen und die Familie, so Nowak, seien besser für das Kindeswohl.

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