Symbol für Rot Schwarze  Regierung

Erste Eindrücke vom Regierungsprogramm

Welche Ziele setzt sich die neue Bundesregierung im Bereich Gleichstellung und Antidiskriminierung? Die Antwort fällt für die einzelnen Diskriminierungsgründe sehr unterschiedlich aus.

Das Regierungsprogramm ist auf der Website des Standard abrufbar.

Institutionen

Ausdrücklich werden die Sicherung der Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Verbesserung ihrer personellen und finanziellen Ausstattung angesprochen (Seite 126). Die Gretchenfragen, ob die Unabhängigkeit in Verfassungsrang festgeschrieben wird und ob die Gleichbehandlungsanwaltschaft direkt dem Parlament verantwortlich wird, werden allerdings nicht konkret beantwortet.

Der Menschenrechtsbeirat und das neu zu errichtende Präventivorgan aufgrund des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention sollen im Bereich der Volksanwaltschaft angesiedelt werden. Damit sind sie direkt dem Nationalrat verantwortlich, was eine massive Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Situation darstellt (Seite 25).

Das Bundessozialamt soll zum umfassenden Kompetenzzentrum für behinderte Menschen ausgebaut werden (Seite 125) und die Behindertenanwaltschaft evaluiert werden (Seite 123).

Frauen

Frauenpolitische Maßnahmen werden mit drei Seiten relativ umfangreich behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, Schließung der Einkommensschere, Bekämpfung von Frauenarmut und die Förderung von Frauen in Führungspositionen sowie der Ausbau des Gewaltschutzes (Seiten 126-128).

Behinderte Menschen

Auch die Förderung von behinderten Menschen nimmt mit drei Seiten relativ breiten Raum ein. Unter den Überschriften „Barrieren in Gesetzen und Köpfen abbauen“ und „Der Arbeitsmarkt als Herausforderung“ werden eine Vielzahl von Maßnahmen angekündigt.

Besonders erwähnenswert sind ein verpflichtender, zweijähriger Bericht ans Parlament (offen bleibt, wer diesen verfassen soll), die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, die Förderung von Beratungsstellen zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit und die Förderung von Dienstleistungsangeboten durch Selbsthilfe- und Vertretungsorganisationen. Auch die Beseitigung noch bestehender Diskriminierungen in einzelnen Gesetzen wird angekündigt (Seiten 123-125).

Bekämpfung von rassistischer und religiöser Diskriminierung

In der ersten Durchsicht finden sich zu diesen Themen überhaupt keine Vorhaben im Regierungsprogramm.

Sexuelle Orientierung

Die Beseitigung rechtlicher Diskriminierungen von Lesben und Schwulen sucht man/frau ebenfalls vergebens. Im Kapitel „Zivilrecht“ findet sich lediglich der Satz: „Für Transgender-Personen sollen rechtliche Verbesserungen herbeigeführt werden“ (Seite 147).

Alter

Für Jugendliche werden die Verlängerung des Blum-Bonus zur Stärkung der Lehre und eine verbesserte Durchlässigkeit zwischen dem Lehrlingsausbildungssystem und dem schulischen/universitären Bildungssystem und ältere ArbeitnehmerInnen angekündigt (Seite 47).

Für ältere ArbeitnehmerInnen soll die Altersteilzeitregelung neu geordnet werden. Weiters soll das AMS stärker auf die Bedürfnisse dieser Gruppe eingehen und insbesondere mehr mit Arbeitskräfteüberlassern kooperieren (Seite 49).

Zusammenfassung

Im Frauen- und Behindertenbereich gibt es die detailliertesten Ankündigungen und Vorhaben. Es bleibt abzuwarten, wie viel davon tatsächlich umgesetzt wird und ob die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Bekämpfung von Rassismus und Homophobie sind dagegen völlig weiße Flecken. In diesen Bereichen wird es – mehr noch als in den anderen – der Zivilgesellschaft obliegen, dringend nötige Verbesserungen zu fordern.

Auch das Monitoring und die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes wird nicht angesprochen – der Klagsverband hat dazu bereits einen umfassenden Beitrag vorgelegt.

Schließlich fällt auf, dass Nichtregierungsorganisationen nur punktuell angesprochen werden. Die Notwendigkeit eines strukturierten Dialogs der Regierung mit der Zivilgesellschaft – besonders, aber nicht nur im Antidiskriminierungsbereich – bleibt ebenfalls bestehen.

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