Nationalrat plant teilweise Rücknahme von Reformfehlern im Erwachsenenschutz
Im Sommer 2025 hatte eine Gesetzesänderung zu massiver Kritik geführt – nun plant der Nationalrat eine Korrektur. Ziel ist es, …
Nach der Kritik am Budgetbegleitgesetz zieht die Politik Konsequenzen; BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben spricht von einem „wichtigen ersten Schritt“.
Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 mit dem „Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ auf Kritik aus der Zivilgesellschaft reagiert und erste Korrekturen an den umstrittenen Änderungen des Budgetbegleitgesetzes 2025 beschlossen. Damit werden einige der Verschlechterungen im Erwachsenenschutzrecht wieder rückgängig gemacht.
„Es ist positiv, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass die Reform aus dem Sommer negative Auswirkungen hatte – und nun nachbessert“, sagt Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben. „Das ist ein erster Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung – aber noch kein umfassender Kurswechsel.“
Das Behindertenberatungszentrum BIZEPS mahnt weitere Schritte ein. „Manche im Sommer überhasteten Regelungen schwächen den Schutzstandard für die Betroffenen und stehen der vollen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entgegen“, so Ladstätter.
Die nun beschlossenen Änderungen zeigen, dass Dialog und Kritik Wirkung zeigen können. BIZEPS dankt den Beteiligten für die Einsicht.
„Die Weiterentwicklung des Erwachsenenschutzrechts muss jetzt im Rahmen der bestehenden Arbeitsgruppe im Justizministerium unter echter Partizipation der Betroffenen und Selbstvertretungsorganisationen erfolgen,“ fordert Ladstätter und führt aus: „Überhastete Schnellschüsse wie im Sommer 2025 dürfen sich nicht wiederholen – stattdessen braucht es eine sorgfältige, inklusive und nachhaltige Reform.“
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