Erste öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses Steiermark

Am 28. November 2016 hält der Monitoringausschuss zur Überwachung und Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention Steiermark seine erste öffentliche Sitzung ab.

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark
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In der ersten öffentlichen Sitzung werden die Mitglieder des Ausschusses vorgestellt. Man bekommt einen Einblick in die Arbeit des Gremiums. Die Vorgangsweise des Ausschusses wird anhand seines ersten Prüfauftrages erläutert.

Konkret geht es dabei um die Umsetzung und Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich zweier Paragraphen des Baugesetzes, insbesondere um die Fragen:

  • Wann muss ein Lift eingebaut werden?
  • Wie viele Wohnungen in einem Wohnhaus müssen „anpassbar“ gebaut werden?


„Anpassbare Wohnungen müssen so errichtet werden, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei Bedarf durch bauliche Änderungen leicht erfüllt werden können“, heißt es in der Einladung des Monitoringausschusses Steiermark.

Im Zuge der Tätigkeit des Monitoringausschusses ist es wichtig, dass sowohl Betroffene als auch andere Expertinnen und Experten zu Wort kommen. Ihre Meinung ist also gefragt. Kommen Sie und reden Sie mit!

Wann: Montag, den 28. November 2016 um 17:30 Uhr

Wo: Wartingersaal, Karmeliterplatz 3, 1. Stock, 8010 Graz, im Gebäude des Landesarchivs

Anmeldung bis 21. November 2016 online oder auch per E-Mail: sandra.rainer@stmk.gv.at

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