Erster FFG-Bericht zum Web-Zugänglichkeits-Gesetz veröffentlicht

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) hat diesen Monitoringbericht zur digitalen Barrierefreiheit erstellt. Der Bericht umfasst Ergebnisse von Überprüfungen von Webseiten und mobilen Anwendungen.

Links 3 rote Kreise die mit dünnen Übergängen verbunden sind, rechts der Text FFG Forschung wirkt.
FFG

Der Bericht zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf Daten, welche in den neun Bundesländern in den Jahren 2020 und 2021 erhoben wurden.

Berichte über den Grad der Barrierefreiheit einzelner Websites und mobiler Anwendungen von öffentlichen Stellen bilden die Grundlage der Auswertung. Entscheidend war, dass die Websites, die ausgewählt wurden, unter das Web-Zugänglichkeits-Gesetz fallen.

Was das Web-Zugänglichkeits-Gesetzt ist, darüber haben wir in diesem Artikel berichtet: Web-Zugänglichkeits-Gesetz: Digitale Services müssen für alle zugänglich sein

Auswahl der Stichproben und Kriterien zur Überprüfung

Im Rahmen des Monitorings wurde eine Auswahl von Internetseiten und mobilen Anwendungen getroffen, die auf Barrierefreiheit überprüft wurden. Die Forschungsförderungsgesellschaft lud auch Interessenvertretungen ein, sich bei der Stichprobenauswahl zu beteiligen. So brachte sich auch BIZEPS in die Stichprobenauswahl mit ein.

„Digitale Barrierefreiheit und damit einhergehend die digitale Inklusion behinderter Menschen sind mir sehr wichtige Anliegen. Die regelmäßige Überprüfung auf Einhaltung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes ist daher sehr zentral. Ich begrüße es sehr, dass in Österreich nicht einfach nur Websites zufällig zur Überprüfung herangezogen werden, sondern durch die Einbeziehung behinderter Menschen die ausgewählt werden, die für die Zielgruppe von besonderem Interesse sind“, hält Markus Ladstätter (Vorstandsmitglied von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) im Bericht fest.

Insgesamt wurden 32 Webseiten ausführlich geprüft, 253 Webseiten wurden vereinfachten Überprüfungen unterzogen, von mobilen Anwendungen gab es 5 ausführliche Überprüfungen.

Die Auswahl der Stichproben der Websites umfasst verschiedene Verwaltungsebenen, wie z.B. Bund, Land, Gemeinde und spiegelt auch die Vielfalt der von öffentlichen Stellen erbrachten Dienstleistungen wieder, wie z.B. Bildung, Wissenschaft und Forschung oder Freizeit, Kultur und Gesundheit.

Die mobilen Anwendungen wurden zum einen gezielt durch Vorschläge von Interessenvertretungen ausgewählt, zum anderen aber auch zufällig. Die Kriterien für eine Überprüfung lieferten die Web Content Accessibility Guidelines, zu Deutsch – Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.

Diese funktionieren nach vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit (Inhalte und Bestandteile müssen so präsentiert werden, dass jede und jeder sie wahrnehmen kann),
  • Bedienbarkeit (die Webseite oder die Anwendung muss so gestaltet sein, dass sie für alle bedienbar ist),
  • Verständlichkeit (Webinhalte sollen so gestaltet werden, dass die dort enthaltenen Informationen verständlich sind, ihre Bedienung nachvollziehbar ist) und
  • Robustheit (um eine gute Zugänglichkeit sicherzustellen, sollen Webinhalte so aufbereitet sein, dass sie zuverlässig von der Mehrheit der genutzten Technologien, wie z.B. Webbrowser oder assistierende Ausgabegeräte verarbeitet werden können).

Ergebnisse

Die Untersuchungen ergaben, dass 54 % der überprüften Websites und mobilen Anwendungen eine Barrierefreiheitserklärung haben. Durchschnittlich erfüllen die Websites 25 der 49 Kriterien nach den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (rund 51 % der Kriterien), bei den mobilen Anwendungen sind es 24 von 45 Kriterien (also rund 53 %).

Die Kriterien, die am häufigsten nicht erfüllt wurden, verteilen sich auf alle vier Prinzipien – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Als Beispiele für häufige Fehler werden genannt:

  • in Texten gibt es keine Überschriftenhierarchie, oder sie ist nicht korrekt aufgebaut,
  • Eingabefelder- und Steuerelemente sind nicht korrekt bezeichnet oder als solche identifizierbar,
  • Regionen der Webseite sind nicht ausgezeichnet, bei der Farbwahrnehmung sind Kontraste zu niedrig eingestellt,
  • Webseiten haben keinen guten Titel, die Sprache ist falsch eingestellt, z.B. muss das Programm, wenn in einem Text englische Wörter vorkommen, bei diesen Textstellen auf Englisch umgestellt sein, usw.

Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen

FFG-Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit Dezember 2021
FFG

Neben der Darstellung der wichtigsten Ergebnisse zur Webzugänglichkeit, gibt der Bericht auch darüber Auskunft, wer für die Durchsetzung und Sicherstellung digitaler Barrierefreiheit zuständig ist.

Im Rahmen der Umsetzungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes werden zu unterschiedlichen Fragestellungen auch Interessenvertretungen und andere Monitoringstellen eingebunden.

In diesem Zusammenhang wird auch der Nationale Aktionsplan Behinderung erwähnt. Ein Teil des Nationalen Aktionsplans bezieht sich auch auf die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Des Weiteren wird auf gesetzliche Maßnahmen, wie das Webzugänglichkeitsgesetz sowie auf Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Webzugänglichkeit eingegangen.

Auf der Webseite der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft finden Sie den gesamten Monitoringbericht zur digitalen Barrierefreiheit sowie eine Kurzzusammenfassung in leichter Sprache.

Die FFG in der Einleitung des Berichts: „Der vorliegende Bericht ist der erste Monitoringbericht Österreichs, der nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des Bundes erstellt wurde. Er ist an die Europäische Kommission und ein breiteres Fachpublikum gerichtet und soll die Ergebnisse des Monitorings einschließlich der Messdaten darstellen. Die Berichterstattung erfolgt nach den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission.

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